Bundesrecht konsolidiert

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Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen § 1

Kurztitel

Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 108/2016

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

12.05.2016

Außerkrafttretensdatum

Index

70/07 Schule und Kirche

Text

Paragraph eins,

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den neuapostolischen Religionsunterricht wurde von der Neuapostolischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebene Anlage tritt hinsichtlich der 1. bis 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 sowie hinsichtlich der 10. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006, und den Anlagen 1 und 2 zu dieser Bekanntmachung.

Im RIS seit

17.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2016

Gesetzesnummer

20009528

Dokumentnummer

NOR40180989

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