Kurztitel

Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

12.05.2016

Text

Paragraph eins,

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den neuapostolischen Religionsunterricht wurde von der Neuapostolischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebene Anlage tritt hinsichtlich der 1. bis 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 sowie hinsichtlich der 10. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006, und den Anlagen 1 und 2 zu dieser Bekanntmachung.