§ 3.Paragraph 3,
Im Fachbereich Literatur gebührt den Mitgliedern der Jury für die Vergabe von Projektstipendien zusätzlich zu der in § 1 festgesetzten Vergütung eine Vergütung von 14 Euro pro behandelten Antrag. Den Mitgliedern der sonstigen Beiräte und Jurys im Fachbereich Literatur, mit Ausnahme des Übersetzungsbeirates, gebührt zusätzlich zu der in § 1 festgesetzten Vergütung eine Vergütung von 8,50 Euro pro behandelten Antrag. Im Fachbereich Literatur gebührt den Mitgliedern der Jury für die Vergabe von Projektstipendien zusätzlich zu der in Paragraph eins, festgesetzten Vergütung eine Vergütung von 14 Euro pro behandelten Antrag. Den Mitgliedern der sonstigen Beiräte und Jurys im Fachbereich Literatur, mit Ausnahme des Übersetzungsbeirates, gebührt zusätzlich zu der in Paragraph eins, festgesetzten Vergütung eine Vergütung von 8,50 Euro pro behandelten Antrag.