Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
02.01.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Dokumentation
§ 10.Paragraph 10,
Die auf Basis des Vermittlungsvertrags vom Vermittler erbrachten laufenden Leistungen (§ 9 Abs. 2 Z 3) sind regelmäßig zu dokumentieren und dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. Die auf Basis des Vermittlungsvertrags vom Vermittler erbrachten laufenden Leistungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,) sind regelmäßig zu dokumentieren und dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen.
Im RIS seit
09.12.2015
Zuletzt aktualisiert am
09.12.2015
Gesetzesnummer
20009377
Dokumentnummer
NOR40176660