Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 397 aus 2015,
Paragraph 10
02.01.2016
Die auf Basis des Vermittlungsvertrags vom Vermittler erbrachten laufenden Leistungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,) sind regelmäßig zu dokumentieren und dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen.