Bundesrecht konsolidiert

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Weltraumverordnung § 3

Kurztitel

Weltraumverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 36/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

27.02.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht oder Herabsetzung der Versicherungssumme

Paragraph 3,

Der Betreiber kann die Befreiung von der Versicherungspflicht oder Herabsetzung der Versicherungssumme nach Paragraph 4, Absatz 4, des Weltraumgesetzes beantragen. Dazu hat er Unterlagen beizulegen,

  1. Ziffer eins
    inwiefern die Weltraumaktivität der Wissenschaft, Forschung oder Ausbildung dient,
  2. Ziffer 2
    welches Risiko von der Weltraumaktivität ausgeht und
  3. Ziffer 3
    inwiefern er in der Lage ist, seiner Haftpflicht für Personen- oder Sachschaden finanziell nachzukommen.

Schlagworte

Personenschaden

Im RIS seit

27.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2015

Gesetzesnummer

20009102

Dokumentnummer

NOR40169385

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2015/36/P3/NOR40169385

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