inwiefern die Weltraumaktivität der Wissenschaft, Forschung oder Ausbildung dient,
Weltraumverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 36 aus 2015,
Paragraph 3
27.02.2015
Der Betreiber kann die Befreiung von der Versicherungspflicht oder Herabsetzung der Versicherungssumme nach Paragraph 4, Absatz 4, des Weltraumgesetzes beantragen. Dazu hat er Unterlagen beizulegen,