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Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Anl. 3/6

Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 340/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 250/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 3/6

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021

Text

Anlage C6 KOLLEG FÜR MODE, FACHRICHTUNG MODEDESIGN DAMEN/, FACHRICHTUNG MODEDESIGN HERREN römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Semester

Summe

1.

2.

3.

4.

 

1.

Religion/Ethik4

1

1

1

1

4

(römisch drei)/III

2.

Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

2.1

Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement

2

2

2

2

8

römisch eins

2.2

Rechnungswesen2

3

2

2

2

9

römisch eins

2.3

Projekt- und Qualitätsmanagement

0

1

1

1

3

römisch eins

3.

Mode- und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

3.1

Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung

1

1

1

1

4

römisch drei

3.2

Modemanagement2

2

2

2

3

9

römisch zwei

3.3

Textiltechnologie und Textilchemie

2

2

1

2

7

römisch drei

3.4

Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement2

2

2

2

1

7

römisch zwei

4.

Kollektionsentwicklung und Produktion

 

 

 

 

 

 

4.1

Entwurf- und Modezeichnen2

3

3

2

2

10

römisch drei

4.2

Digitale Bildbearbeitung und Fotografie2

0

1

2

2

5

römisch drei

4.3

Schnittkonstruktion2

4

4

0

0

8

römisch zwei

4.4

Dreidimensionale Schnittentwicklung

2

2

0

0

4

römisch zwei

4.5

Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design

15

15

0

0

30

römisch vier

5.

Wahlpflichtbereich

 

 

 

 

 

 

5.A

Angewandtes Modedesign Damen

 

 

 

 

 

 

5.1

Schnittkonstruktion – Damen

0

0

4

3

7

römisch zwei

5.2

Modeatelier – Damen

0

0

18

18

36

römisch vier

5.B

Angewandtes Modedesign Herren

 

 

 

 

 

 

5.1

Schnittkonstruktion – Herren

0

0

4

3

7

römisch zwei

5.2

Modeatelier – Herren

0

0

18

18

36

römisch vier

Gesamtwochenstundenanzahl

37

38

38

38

151

 

B. Pflichtpraktikum3

4 Wochen Betriebspraxis zwischen 2. und 3. Semester

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen3 Modeeventmanagement

0

0

1

0

1

römisch drei

D. Förderunterricht3

 

 

 

 

 

 

__________________________

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

4 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Mode hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 73 Absatz eins, Litera c, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen einer höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode zu vermitteln. Das Kolleg hat sie zu befähigen, gehobene Tätigkeiten oder eine selbstständige Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft unmittelbar auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  • Strichaufzählung
    Wirtschaft und Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    Mode- und Fachtheorie;
  • Strichaufzählung
    Kollektionsentwicklung und Produktion;
  • Strichaufzählung
    Fachpraxis und Praktika
sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen;
  • Strichaufzählung
    internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und danach strategisch und operativ branchenbezogen handeln;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    soziale, ökologische und ökonomische Zusammenhänge erkennen und unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit handeln sowie die erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden und Querverbindungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer oder Unternehmerin, Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, Konsument oder Konsumentin etc.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen;
  • Strichaufzählung
    theoretisches Fachwissen umsetzen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse der Modebranche analysieren und deren Relevanz für ihr eigenes Tun erkennen und beurteilen (analysieren und reagieren).

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MODE- UND FACHTHEORIE

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen und verfügen über
  • Strichaufzählung
    entsprechende Handlungskompetenz;
  • Strichaufzählung
    können die eigenen Fähigkeiten angemessen einschätzen;
  • Strichaufzählung
    können die Qualität von Informationsquellen beurteilen und sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der Umweltproblematik in der Textilwirtschaft auseinandersetzen sowie Nachhaltigkeit und ethische Grundsätze in ihre Überlegungen mit einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    können die Fachsprache richtig anwenden;
  • Strichaufzählung
    bringen ihre Fähigkeiten im Team ein, entwickeln sie weiter sowie können Feedback geben und annehmen;
  • Strichaufzählung
    können sich mit zeitgenössischen Tendenzen kritisch auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen, weiterentwickeln und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KOLLEKTIONSENTWICKLUNG UND PRODUKTION

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen, weiterentwickeln und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen der Berufsfelder der Mode- und Textilbranche erläutern;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der Umweltproblematik und Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    handeln verantwortungsbewusst und wirtschaftlich;
  • Strichaufzählung
    können die Fachsprache richtig anwenden;
  • Strichaufzählung
    erledigen Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und können Arbeitsprozesse anleiten und begleiten;
  • Strichaufzählung
    verfügen über Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen und können Methoden des Zeitmanagements anwenden;
  • Strichaufzählung
    können sich und ihre Fähigkeiten in der Zusammenarbeit im Team einbringen, sie weiter entwickeln und Feedback geben und annehmen;
  • Strichaufzählung
    können kreativ innovativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten und die Qualität ihrer Leistung wahrnehmen und einschätzen;
  • Strichaufzählung
    können sich mit zeitgenössischen Tendenzen differenziert auseinandersetzen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ANGEWANDTES MODEDESIGN

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    können die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen der Berufsfelder der Mode- und Textilbranche erläutern;
  • Strichaufzählung
    können Aufgaben aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig oder im Team durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren;
  • Strichaufzählung
    können relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Arbeitsprozesse anleiten und begleiten;
  • Strichaufzählung
    können Bedeutung und Maßnahmen der Qualitätssicherung beschreiben und entsprechende Maßnahmen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können die Fachsprache richtig anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der beruflichen Position übernehmen;
  • Strichaufzählung
    können Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen;
  • Strichaufzählung
    können sich und ihre Fähigkeiten in der Zusammenarbeit im Team einbringen, sie weiter entwickeln und Feedback geben und annehmen;
  • Strichaufzählung
    können kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten und die Qualität ihrer Leistung wahrnehmen und einschätzen;
  • Strichaufzählung
    können sich mit zeitgenössischen Tendenzen kritisch auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen, weiterentwickeln und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern kann verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 151 Semester-Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden soll durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Strichaufzählung
    Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  • Strichaufzählung
    Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  • Strichaufzählung
    Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
  • Strichaufzählung
    Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  • Strichaufzählung
    In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  • Strichaufzählung
    Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  • Strichaufzählung
    Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  • Strichaufzählung
    Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des Bildungsganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
  • Strichaufzählung
    Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
  • Strichaufzählung
    Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  • Strichaufzählung
    Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  • Strichaufzählung
    Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
  • Strichaufzählung
    Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  • Strichaufzählung
    In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  • Strichaufzählung
    Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
  • Strichaufzählung
    deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  • Strichaufzählung
    die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
  • Strichaufzählung
    die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze der Cluster Mode- und Fachtheorie, Kollektionsentwicklung und Produktion sowie Angewandtes Modedesign:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen

  • Strichaufzählung
    das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben;
  • Strichaufzählung
    die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik;
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung eines ganzheitlichen Verständnisses für den Prozesse von der Idee bis zum Produkt sowie
  • Strichaufzählung
    der bewusste Umgang mit Ressourcen.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  • Strichaufzählung
    Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  • Strichaufzählung
    Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  • Strichaufzählung
    Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  • Strichaufzählung
    Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  • Strichaufzählung
    Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  • Strichaufzählung
    Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur.
  • Strichaufzählung
    Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  • Strichaufzählung
    In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
  • Strichaufzählung
    organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind,
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Projekt- und Qualitätsmanagement“ eignen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2020, in der geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER CLUSTER, ERGÄNZENDE BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1 Stammbereich

1. ETHIK

vBildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  • Strichaufzählung
    sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  • Strichaufzählung
    Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  • Strichaufzählung
    Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Individuation und Sozialisation

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Handeln und Moral

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Mensch und Gemeinschaft

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Recht und Gerechtigkeit

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Glauben und Wissen

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Freiheit und Verantwortung

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

2. WIRTSCHAFT 2.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT, MODEMARKTING UND VERKAUFMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Voraussetzungen des Kaufvertrags beurteilen und den Kaufvertrag inhaltlich gestalten;
  • Strichaufzählung
    bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen;
  • Strichaufzählung
    die Rechte der Konsumentin und des Konsumenten beim Kaufvertrag erläutern;
  • Strichaufzählung
    bei Vertragsverletzungen hinsichtlich Verbraucherschutz entsprechend handeln;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Unternehmensformen erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Unternehmensgründung mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ vernetzen.

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Pflichten und Rechte der Vertragspartner; E-Commerce.

Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz (Verbraucherschutzgesetz).

Rechtsformen der Unternehmen, Firma/Firmenbuch.

Gewerberecht.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Marketings in verschiedenen Marktsituationen erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Vertriebsformen der Handelsbetriebe beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Verkaufsgespräche führen.
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente beschreiben und deren Auswirkung auf den Unternehmenserfolg beurteilen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Konzepte zur Gestaltung von Kundenbeziehungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Inhalte des Modemarketings auf Fallbeispiele aus der Modebranche anwenden;
  • Strichaufzählung
    zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Mode-Marketings unterscheiden und diese erklären.

Lehrstoff:

Marketing:

Grundlagen und Funktionen; Marktforschung; strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik); operatives Marketing in der Modebranche; Marketinginstrumente, Marketingmix.

Handelsbestriebe:

Logistik.

Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung).

Vertriebscontrolling.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Investitionsrechnung auf einfache Investitionsentscheidungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen Innen- und Außenfinanzierung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Varianten der Kreditfinanzierung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können einen Überblick über die Versicherungsformen und Versicherungsarten geben.
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten internationaler Geschäftsbeziehungen erkennen und einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Außenhandels mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ verknüpfen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Investitionsrechnung.

Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Factoring.

Versicherungen.

Besonderheiten des Außenhandels.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Instrumente der Personalauswahl und Personalentwicklung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden;
  • Strichaufzählung
    Modelle der Mitarbeiterführung sowie Motivationsmodelle beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Personalwesens mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ verknüpfen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Beschäftigungsformen unterscheiden und beurteilen.

Lehrstoff:

Personalmanagement:

Personalbedarf, Personalauswahl.

Grundlagen des Arbeitsrechts.

Beschäftigungsformen (Vertragsarten).

Führungsstile. Motivationsmodelle.

Managementaufgaben und -konzepte.

Schularbeiten:

Pro Semester jeweils eine einstündige Schularbeit

2.2. RECHNUNGSWESEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Grundlagen des Rechnungswesens nennen;
  • Strichaufzählung
    Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen;
  • Strichaufzählung
    Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden sowie die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen;
  • Strichaufzählung
    den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären;
  • Strichaufzählung
    Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Belegbearbeitung mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ vernetzen.

Lehrstoff:

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis.

Buchführung:

Belege, Belegorganisation inkl. Formvorschriften, Einführung in die Doppelte Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.

Umsatzsteuervoranmeldung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären;
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen im Handel, der Produktion und im Handwerk durchführen;
  • Strichaufzählung
    das Betriebsergebnis ermitteln;
  • Strichaufzählung
    zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge berechnen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse branchentypischer Kalkulationen auf ihre Anwendbarkeit überprüfen;
  • Strichaufzählung
    Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen;
  • Strichaufzählung
    das Betriebsergebnis erklären;
  • Strichaufzählung
    laufende Bezüge inkl. Überstunden abrechnen;
  • Strichaufzählung
    Sonderzahlungen abrechnen;
  • Strichaufzählung
    einen Lohn- und Gehaltszettel analysieren und erklären;
  • Strichaufzählung
    Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz Online durchführen;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk.

Teilkostenrechnung inklusive Unternehmensentscheidung.

Personalverrechnung:

zB Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Bewertungsprinzipien anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    Anlagenzu- und -abgänge erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Bewertung des Umlaufvermögens durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.
  • Strichaufzählung
    das Grundprinzip der Rechnungsabgrenzung sowie die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit von Rückstellungen erläutern und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Jahresabschluss für Einzelunternehmen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte; Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung.

Abschluss von Einzelunternehmen.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

4. Semester

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse des Steuerrechts anwenden.
  • Strichaufzählung
    komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Semester) lösen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Steuerrecht:

Einkunftsarten; Sonderausgaben; außergewöhnliche Belastungen.

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Case Studies:

einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zum Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation

Schularbeiten:

1., 2., 3. Semester je 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- bis dreistündige Schularbeit.

2.3 PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den Ablauf eines Projektes definieren und organisieren;
  • Strichaufzählung
    die Rollen im Projekt beschreiben und sich damit identifizieren;
  • Strichaufzählung
    projektbegleitende Faktoren nennen und die dazugehörigen Tools erstellen bzw. branchenübliche Software dazu anwenden;
  • Strichaufzählung
    im Team fächerübergreifende Projekte vernetzt durchführen und evaluieren.

Lehrstoff:

Projektmanagement:

Definition; Aufbau und Rollen.

Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung; Projektabschluss; Arbeitshilfen für Projekte.

Fächerübergreifende Projekte in Kombination mit dem Unterrichtsgegenstand Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement.

Projekt.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den Ablauf eines Projektes definieren und organisieren;
  • Strichaufzählung
    projektbegleitende Faktoren beschreiben, die dazugehörigen Tools bearbeiten sowie entsprechende Software anwenden;
  • Strichaufzählung
    können im Team fächerübergreifend Projekte vernetzt planen, durchführen, abschließen und evaluieren.
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Qualitätsmanagements beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsziele und Erfolgskriterien entwickeln und überprüfen;
  • Strichaufzählung
    Können einen Überblick über QM-Systeme geben.

Lehrstoff:

Projektmanagement:

Definition, Aufbau und Rollen.

Projektstart, -planung-, -steuerung- und -durchführung; Projektabschluss.

Projektbegleitende Erfolgsfaktoren.

Projekt-Tools.

Fächerübergreifendes Projekt.

Qualitätsmanagement:

Grundlagen. Ziele, Erfolgskriterien. QM-Systeme.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Methoden des Qualitätsmanagements erläutern.
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des Qualitätsmanagements auf betriebliche sowie überbetriebliche Strukturen und Abläufe erkennen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte und Bedeutung der Dokumentation von Qualitätsprozessen (insbesondere das Q-Handbuch) beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die operativen Methoden des Qualitätsmanagements beschreiben und Maßnahmen zur Optimierung von Prozessen einleiten.

Lehrstoff:

Qualitätsmanagement:

Methoden.

Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich).

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. Dokumentation (Q-Handbuch; Verfahrens-, Arbeits-, Prüfanweisungen). QM-Tools.

3. MODE- UND FACHTHEORIE 3.1 MODE- UND KUNSTGESCHICHTE, TRENDFORSCHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    historische Bekleidung den Epochen von der Antike bis zum Barock zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Silhouetten den Dekaden zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Musterungen in ihrer historischen Bedeutung erkennen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen.

Lehrstoff:

Modegeschichte von der Antike bis zum Barock im Kontext der jeweiligen Baukunstepoche. Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    historische Bekleidung vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. zuordnen und diese Entscheidung erklären;
  • Strichaufzählung
    exemplarische Werke aus Kunst und Architektur der jeweiligen Epoche erläutern;
  • Strichaufzählung
    den historischen Hintergrund von Design erklären;
  • Strichaufzählung
    können Schönheitsideale und das entsprechende Frauenbild beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen.

Lehrstoff:

Modegeschichte vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der jeweiligen Kunststile.

Mode- und Designgeschichte prägende Designerinnen und Designer des 20. Jhdt..

Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    stilistische Phänomene ab der Mitte des 20. Jhdt. zuordnen und deren wichtigste formale Aspekte beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Ebenen (Genre) der Mode benennen und deren Strukturen erklären;
  • Strichaufzählung
    Designbewegungen des 19. Und 20. Jahrhunderts beschreiben;
  • Strichaufzählung
    trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren.
  • Strichaufzählung
    einen Kontext zwischen Mode und Kunst herstellen;
  • Strichaufzählung
    Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren zuordnen.

Lehrstoff:

Mode- und Designgeschichte ab der Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen der Dekaden.

Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture über Prêt – à – porter bis hin zur Massenmode.

Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren.

Trendprägende Designerinnen und Designer.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe (Grundkompetenz):

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Arbeitsweise der Trendforschung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Trendmedien nennen;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus Trendmedien differenzieren;
  • Strichaufzählung
    Bild- und Textquellen richtig angeben;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus Trendmedien auswerten;
  • Strichaufzählung
    trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren.

Lehrstoff:

Arbeitsweise der Trendforschung.

Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21.Jhdts..

Bereiche der Trendforschung.

Trendimpulse aus der Gesellschaft.

Trendmedien.

3.2 MODEMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Entwurfskonzepte erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionen und Aufgaben im Team beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einen Zeitplan erstellen und einhalten;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode- und Textilwirtschaft beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Materialien passend zu Entwürfen und nach ökologischen Aspekten auswählen;
  • Strichaufzählung
    vorhandene Ressourcen effizient nutzen.

Lehrstoff:

Berufe der Mode- und Textilwirtschaft.

Entwurf:

Konzepte; Zwei-und dreidimensionaler Entwurf.

Teamarbeiten.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Teamprojekte nach Anleitung planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    innovative Ideen im Modedesign entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Schnitte modellbezogen nach Anleitung konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Planungsunterlagen nach Anleitung erstellen;
  • Strichaufzählung
    einen Designprozess darstellen.
  • Strichaufzählung
    ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen im Design weiterentwickeln;
  • Strichaufzählung
    Projekte in Teamarbeit durchführen;
  • Strichaufzählung
    nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen und in den eigenen Arbeitsprozess einfließen lassen;
  • Strichaufzählung
    den Prozess vom Entwurf zur Produktion nach Anleitung umsetzen.

Lehrstoff:

Auftragsbezogenes Projektmanagement:

Organisation und Planung von Teamprojekten nach den Regeln des Projektmanagements.

Zielgruppenorientierte Entwürfe mit fachspezifischer Software.

Schnittentwicklung und Fertigungsplanung mit fachspezifischer Software.

Theorie des Designprozesses.

Zielgruppenanalyse, Trendanalyse.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Teamprojekte planen, organisieren und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Design-, Schnitt- und Planungsunterlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, ästhetischen und projektbezogen Gesichtspunkten auswählen;
  • Strichaufzählung
    ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert präsentieren;
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ die Inhalte in Projekten umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft beschreiben sowie unternehmerisch denken.

Lehrstoff:

Organisation eines Projektes.

Innovative Designkonzepte mit fachspezifischer Software.

Selbstständige Schnittentwicklung mit fachspezifischer Software.

Erstellung der Planungsunterlagen.

Kundenpräsentation.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    innovative Designideen entwickeln und mittels adäquater Techniken umsetzen;
  • Strichaufzählung
    nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich analysieren und in den eigenen Arbeitsprozess einfließen lassen;
  • Strichaufzählung
    Schnitte projektbezogen entwickeln und selbstständig umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse analysieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die Inhalte des Projektauftrages kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert, eigenständig mit adäquaten Techniken präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Lösungen zu Design- und Projektaufgaben entsprechend ihren Fachkenntnissen planen, entwickeln und selbstständig umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse kommunizieren.

Lehrstoff:

Projektorganisation.

Mood-Board.

Zielgruppenorientierte und innovative Entwurfskollektionen.

Planungsunterlagen.

Schnittentwicklung.

Lookbook.

Kundenpräsentation.

3.3. TEXTILTECHNOLOGIE UNS TEXTILCHEMIE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe :

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    textile Fasern, Fäden und Flächen erkennen, benennen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Fasereigenschaften aufgrund des chemischen und morphologischen Aufbaus beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Pflege- und Textilkennzeichnung der Naturfasern erklären und diese produktspezifisch auswählen;
  • Strichaufzählung
    Stoffuntersuchungen praxisgerecht durchführen.
  • Strichaufzählung
    ökologische und ökonomische Überlegungen erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und Zweckmäßigkeit von Fasermischungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    das bekleidungsphysiologische Verhalten von Textilien erläutern.

Lehrstoff:

Überblick über textile Fasern, Fäden und Flächen.

Faserstoffaufbau, Naturfasern:

Erkennungsmerkmale, Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Chemiefasern und deren Modifikationen unterscheiden, beschreiben und gegenüberstellen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und die zweckmäßige Verwendung der Spezialfasern begründen;
  • Strichaufzählung
    die Pflege- und Textilkennzeichnung dieser Fasern erklären und diese produktspezifisch auswählen;
  • Strichaufzählung
    Stoffe praxisgerecht dekomponieren.
  • Strichaufzählung
    neueste technologische Entwicklungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Chemiefasern und Naturfasern vergleichend beurteilen und praxisorientiert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Materialanalysen durchführen und fächerübergreifend anwenden.

Lehrstoff:

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren, Spezialfasern, High–tech–Fasern, Faserinnovationen:

Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    können handelsübliche Verfahren der Fadenherstellung beschreiben und diese auf vielfältige Bereiche der Flächentechnologien übertragen;
  • Strichaufzählung
    können handelsübliche Technologien der Flächenherstellung unterscheiden und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung und Zweckmäßigkeit von Fasermischungen beschreiben.
  • Strichaufzählung
    können neueste technologische Entwicklungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage innovative textile Flächen zu erkennen und einzuordnen.

Lehrstoff:

Überblick mechanischer Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne.

Textile Flächen im Überblick.

Faden-, Faserverbundstoffe, Kombinationen.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    aktuelle Veredelungsmaßnahmen beschreiben und den textilen Flächen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse verknüpfen und in der Praxis zielorientiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    Umwelt-, Sicherheits-, und Gesundheitsfragen der Textilindustrie erläutern und bewerten;
  • Strichaufzählung
    umwelttechnologische und ökonomische Überlegungen vernetzen sowie selbstständig einordnen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Einsatzmöglichkeiten zeitgemäßer Veredlungstechniken dokumentieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Textilveredelung:

Farbgebung, Nass- und Trockenappretur.

Gesundheitsgefährdung im Textilbereich, Schadstoffe.

Umweltproblematik, ökologische Aspekte in der textilen Kette. Nachhaltigkeit und Recycling.

3.4. PROZESSGESTALTUNG UND PROZESSDATENMANGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Ziele von REFA beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ein Arbeitssystem beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsvorbereitung computerunterstützt durchführen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsdaten der Gruppen- und Mehrstellenarbeit erläutern;
  • Strichaufzählung
    Normzeitwertkarten lesen.
  • Strichaufzählung
    einen Arbeitsablauf gliedern und gestalten;
  • Strichaufzählung
    Unternehmen nach wirtschaftlichen und humanen Aspekten beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Gruppen- und Mehrstellenarbeit analysieren;
  • Strichaufzählung
    Normzeitwerte analysieren anwenden.

Lehrstoff:

REFA – Arbeitssystem (Leistungseinheit und Prozessbaustein).

Grundlagen der Arbeitsgestaltung.

Aufgabe und Ablauf – Gliederung und Gestaltung.

Erfolgreiche Unternehmen, humane Arbeit und REFA.

Arbeitsdatenermittlung bei Gruppen- und Mehrstellenorganisationen.

Systeme vorbestimmter Zeiten.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der Arbeitsgestaltung erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Vergleichs- und Schätzwerten erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Rüstzeiten eruieren;
  • Strichaufzählung
    die Multimomentaufnahme berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Verteilzeit berechnen.
  • Strichaufzählung
    Voraussetzungen, Ziele und Einflussgrößen der Arbeitsgestaltung am Beispiel verdeutlichen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitssysteme nach ergonomischen Richtlinien gestalten;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Zeitdaten beurteilen und praxisgerecht anwenden.

Lehrstoff:

Prozessorientierte Arbeitsorganisation:

Arbeitssystemgestaltung.

Nutzung von Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation.

Vergleichen und Schätzen.

Rüstzeit – Ermittlung und Minimierung.

Multimomentaufnahme.

Verteilzeitaufnahme.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Daten für das Arbeitsmanagement anlegen;
  • Strichaufzählung
    eine Zeitaufnahme berechnen;
  • Strichaufzählung
    Planzeiten ermitteln.
  • Strichaufzählung
    Leistungsgradbeurteilungen durchführen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Planzeitbausteine beurteilen und praxisgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Zeitstudien erstellen und analysieren.

Lehrstoff:

Arbeitsdatenmanagement.

Leistungsgradbeurteilung.

REFA–Zeitstudie ( Durchführung und Auswertungen).

Ermittlung von Planzeitbausteinen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die systematische Vorgangsweise für die Bewertung der Anforderungsermittlung auf die Textilbranche bezogen computerunterstützt anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der branchenspezifischen Leistungsbewertung als Grundlage für die Entgeltgestaltung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die in den einschlägigen Gegenständen erworbenen Kenntnisse verknüpfen.

Lehrstoff:

Arbeitsbewertung.

Leistungsbewertung.

Entgeltgestaltung.

4. KOLLEKTIONSENTWICKLUNG UND PRODUKTION 4.1. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die menschliche Figur proportional skizzieren und darstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Entwürfe anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Bekleidungsgrundformen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Farbenlehre einsetzen.
  • Strichaufzählung
    ästhetische Formen in der Umgebung aktiv beobachten, wahrnehmen und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Proportionen erkennen und diese mit verschiedenen bildnerischen Gestaltungsmöglichkeiten darstellen.

Lehrstoff:

Proportionslehre. Figurales Zeichnen. Natur- und Detailstudien. Entwurfsaufgaben. Farbenlehre. Bekleidungsgrundformen.

CAD:

Grundlagen

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Entwurfstechniken mittels experimenteller Gestaltungsmöglichkeiten anwenden;
  • Strichaufzählung
    Inspirationsthemen erfassen und analysieren sowie in Entwürfe umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Modell bzw. Entwurf in Werkzeichnungen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Farbkonzepte erstellen.

Lehrstoff:

Mal- und Zeichentechniken. Experimentelle Gestaltungsmöglichkeiten. Inspirationscollagen. Entwurfsaufgaben. Werkzeichnungen. Farbenlehre und Farbtheorien.

CAD- Anwendungen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Trends und Stil erfassen und im Entwurf zeitgenössisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    erworbene Techniken in die Entwurfsentwicklung einbeziehen und adäquat als Präsentationszeichnung aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Kollektionsplanung anwenden und computerunterstützt umsetzen.
  • Strichaufzählung
    selbstständig kreative, unkonventionelle und vielfältige Ideen entwickeln und skizzieren;
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifende Entwürfe und Werkzeichnungen anfertigen.

Lehrstoff:

Designentwicklung. Stil- und Trendstudien. Farb- und Inspirationskonzepte. Darstellungstechniken. Entwurfsaufgaben. Modellbeschreibung. Präsentationszeichnung.

CAD:

Werkzeichnung. Vertiefende Anwendung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    kreative und innovative Designlösungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Entwurfstechniken anwenden und computerunterstützt umsetzen;
  • Strichaufzählung
    ihre Ideen selbstständig visualisieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    erworbene Techniken in die Entwurfsentwicklung einbeziehen.
  • Strichaufzählung
    Mode in ihrer Gesamtheit und Komplexität erklären;
  • Strichaufzählung
    vernetzt denken, Zusammenhänge herstellen und das Betätigungsfeld erweitern.

Lehrstoff:

Visualisierungs- und Präsentationsmethoden. Vertiefende Übungen zu Darstellungstechniken. Auftragsorientierte Kollektionskonzepte. Entwurfsarbeiten (mit und ohne Computerunterstützung).

CAD:

Werkzeichnungen. Vertiefende Anwendungen.

4.2. DIGITALE BILDBEARBEITUNG UND FOTOGRAFIE

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    optische Eigenarten der Kamera erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Belichtung und Tiefenschärfe erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Positionierung von Objekten im Kontext zum Raum erläutern.
  • Strichaufzählung
    die Funktionen der Kamera bedienen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    eine künstlerische Aufgabenstellung fotografisch umsetzen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Fotografie.

Kamera, Objektive.

Raumwirkung.

Licht- und Schattengebung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Software einsetzen;
  • Strichaufzählung
    eine Modefotografie–Serie nach Anleitung realisieren.
  • Strichaufzählung
    die Merkmale einer innovativen und künstlerisch hochwertigen Modefotografie erläutern;
  • Strichaufzählung
    eine Modefotografie von ihren Produkten herstellen.

Lehrstoff:

Grundlagen und Anwendung eines Bildbearbeitungsprogrammes.

Facheinschlägige Bildbearbeitung:

Modefotografie (vertiefende Problemstellungen).

Gebrauchsgrafik (Einführung).

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    eigenständig Modefotos erstellen;
  • Strichaufzählung
    mit einem Bildbearbeitungsprogramm arbeiten;
  • Strichaufzählung
    eine Modepräsentation erstellen.
  • Strichaufzählung
    druckfertige Grafikprodukte entwickeln;
  • Strichaufzählung
    eine Produktpräsentation selbstständig vorbereiten und präsentieren.

Lehrstoff:

Modefotografie.

Gebrauchsgrafik (Vertiefung).

Erstellung druckfertiger Daten.

Plakat, Einladungen, Selbstpräsentation.

4.3 SCHNITTKONSTRUKTION

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Maß nehmen;
  • Strichaufzählung
    Maß- und Größentabellen interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Proportionslinien analysieren;
  • Strichaufzählung
    Grundschnitte konstruieren.
  • Strichaufzählung
    einfache Modellschnitte erstellen und gestalten;
  • Strichaufzählung
    Linienführungen und Proportionen erkennen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Anwendersoftware nutzen.

Lehrstoff:

Maßnehmen, Maßtabellen, Körpermaße, Proportionslinien.

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

CAD-Grundfunktionen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Maß nehmen;
  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen und Modebilder schnitttechnisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Grundschnitte konstruieren und adaptieren sowie fächerübergreifend analysieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Modellschnitte erstellen und gestalten.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Linienführungen mit Hilfe von Proportionslinien an Werkzeichnungen erkennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Anwendersoftware nutzen.

Lehrstoff:

Grundschnitte für DOB und/oder HAKA mit entsprechenden Detailschnitten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Standardnahtführungen.

Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD.

Schularbeiten:

Ziffer eins bis 3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1dreistündige Schularbeit

4.4 DREIDIMENSIONALE SCHNITTENTWICKLUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Körpermaßen und Proportionslinien erläutern und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Grundschnitte an der Puppe stecken und daraus einen zweidimensionalen Papierschnitt erstellen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Linienführungen und Falten an der Schneiderpuppe gestalten und mit einfachen Materialien (Molino, Papier) umsetzen.
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Bekleidungsstücke oder –elemente ergänzen, verfremden und weiterentwickeln.

Lehrstoff:

Arbeit an der Schneiderpuppe:

Stecken und Modellieren einfacher Grundformen.

Arbeiten mit Proportionen; Entwicklung einfacher Modelle.

Entwicklung von zweidimensionalen Schnitten.

Arbeiten mit Volumen; neue Linienführungen.

Experimentieren mit Materialien.

Proportionsübungen zu verschiedenen Details wie Taschen, Passenformen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen („schnittfremde“ Konstruktionen) und Volumen an der Schneiderpuppe in verschiedensten Materialien umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Modellschnitte an der Puppe stecken und daraus zweidimensionale Papierschnitte erstellen.
  • Strichaufzählung
    bekleidungsfremde Formen analysieren und übernehmen;
  • Strichaufzählung
    vergrößern, verkleinern, multiplizieren und dadurch ihr dreidimensionales Formverständnis entwickeln;
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifende Arbeitsaufträge ausführen;
  • Strichaufzählung
    innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln und in Prototypen umsetzen.

Lehrstoff:

Arbeit an der Schneiderpuppe:

Individuelle Formenaufbauten. Umsetzung von Modebildern.

Entwicklung des zweidimensionalen Papierschnitts.

Konstruktion bekleidungsfremder Formen.

Experimentelles Arbeiten mit fertigen Bekleidungselementen. Komplexe Silhouetten.

Experimentieren mit Materialien.

4.5 FERTIGUNGSVERFAHREN, VERARBEITUNGSTECHNIK UND EXPERIMENTELLES DESIGN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen;
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden.
  • Strichaufzählung
    Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software nutzen;
  • Strichaufzählung
    erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen.

Lehrstoff:

Basis- und Methodentraining für Hand- und Maschinnähen, Bügeln.

Technologie und Handhabung der verwendeten Bekleidungsmaschinen.

Detailarbeiten.

Einfache Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD.

Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.

Sicherheitsstandards.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    erlernte Techniken an Werkstücken moderelevant und kreativ umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke aus anspruchsvollen Materialen erzeugen;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe aus Entwurf- und Modezeichnen in einfacher Ausführung umsetzen;
  • Strichaufzählung
    unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien Betriebsmittel und Geräte adäquat handhaben und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Produktqualität beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen;
  • Strichaufzählung
    Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden.

Lehrstoff:

Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen.

Erforderliche Detailarbeiten.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Optimierung von Fertigungsprozessen.

Künstlerisch kreative Oberflächengestaltung.

Werkstücke in französischer Ausführung und HAKA.

5. WAHLPFLICHTBEREICH 5.A. ANGEWANDTES MODEDESIGN- DAMEN 5.1 SCHNITTKONSTRUKTION – DAMEN

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Grundschnitte konstruieren;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung unterschiedlicher Linienführungen und Proportionen erläutern;
  • Strichaufzählung
    Modebilder und technische Zeichnung analysieren und schnitttechnisch übertragen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Anwendersoftware nutzen.
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines Projektes zur Entwicklung komplexer Schnittlösungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Grundschnitten mit CAD modifizieren;
  • Strichaufzählung
    Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen.

Lehrstoff:

Ärmelanlagen.

Modellschnitte. Komplexe Schnittentwicklungen.

CAD-unterstützte Schnittentwicklung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung unterschiedlicher Linienführungen und Proportionen erläutern;
  • Strichaufzählung
    Modebilder und technische Zeichnungen analysieren und schnitttechnisch übertragen;
  • Strichaufzählung
    innovative Schnittlösungen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Schnittentwicklungen für moderelevante, kreative Modelle in DOB erstellen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Problemlösungen finden und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen;
  • Strichaufzählung
    CAD-unterstützt Modellschnitte entwickeln und gradieren.

Lehrstoff:

Grundschnitte und Modellschnitte für DOB wie Jacken, Mäntel.

Kragen- und Reverslösungen.

Komplexe Schnittentwicklungen.

CAD-unterstützte Schnittentwicklung.

Schularbeiten:

Ziffer 3 Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 dreistündige Schularbeit

5.2 MODEATELIER – DAMEN

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen;
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden;
  • Strichaufzählung
    Fachwissen und Fachsprache richtig einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software nutzen;
  • Strichaufzählung
    erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens im Team umsetzen.

Lehrstoff:

Werkstücke für DOB aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Detailarbeiten in erforderlichem Ausmaß.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD.

Kreative und schnitttechnische Modellarbeit bezogen auf das Kleidungsstück.

Projekte.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen;
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden.
  • Strichaufzählung
    die Produktqualität bewerten;
  • Strichaufzählung
    Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software nutzen;
  • Strichaufzählung
    erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen;
  • Strichaufzählung
    erworbene Fachkenntnisse und Fertigkeiten praxisorientiert einsetzen.

Lehrstoff:

Werkstücke für DOB aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Detailarbeiten.

Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken.

Optimierung von Fertigungsprozessen.

5.B. ANGEWANDTES MODEDESIGN- HERREN 5.1 SCHNITTKONSTRUKTION – HERREN

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Grundschnitte konstruieren;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung unterschiedlicher Linienführungen und Proportionen erläutern;
  • Strichaufzählung
    Modebilder und technische Zeichnung analysieren und schnitttechnisch übertragen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Anwendersoftware nutzen.
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines Projektes zur Entwicklung komplexer Schnittlösungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Grundschnitte mit CAD modifizieren;
  • Strichaufzählung
    Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen.

Lehrstoff:

Maßnehmen, Maßtabelle, Körpermaße, Proportionslinien.

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten, entsprechende Detailschnitte.

Kragen- und Reverslösungen.

CAD-unterstützte Schnittentwicklungen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    unterschiedlicher Linienführungen und Proportionen berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Modebilder und technische Zeichnungen analysieren und schnitttechnisch übertragen;
  • Strichaufzählung
    innovative Schnittlösungen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Schnittentwicklungen für moderelevante, kreative Modelle in HAKA erstellen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Problemlösungen finden und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen;
  • Strichaufzählung
    CAD-unterstützt Modellschnitte entwickeln und gradieren.

Lehrstoff:

Ärmelanlagen.

Modellschnitte. Komplexe Schnittlösungen.

Erweiterte Anwendungen wie Gesellschaftsbekleidung.

CAD-unterstützte Schnittentwicklungen.

Schularbeiten:

Ziffer 3 Semester: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

Ziffer 4 Semester: 1 dreistündige Schularbeit.

5.2 MODEATELIER – HERREN

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen;
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden;
  • Strichaufzählung
    Fachwissen und Fachsprache richtig einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software nutzen;
  • Strichaufzählung
    erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens im Team umsetzen.

Lehrstoff:

Werkstücke für HAKA nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Detailarbeiten in erforderlichem Ausmaß.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD.

Projekte.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen;
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden.
  • Strichaufzählung
    die Produktqualität bewerten;
  • Strichaufzählung
    Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software nutzen;
  • Strichaufzählung
    erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen;
  • Strichaufzählung
    erworbene Fachkenntnisse und Fertigkeiten praxisorientiert einsetzen.

Lehrstoff:

Werkstücke für HAKA aus anspruchsvollen Materialien.

Erforderliche Detailarbeiten.

Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken.

Optimierung von Fertigungsprozessen.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
  • Strichaufzählung
    Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Im RIS seit

11.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2026

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40235045

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