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Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Anl. 2/4

Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 340/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 250/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2/4

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021

Text

Anlage B4 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS – AUFBAULEHRGANG römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

Summe

1.

Religion/Ethik12

2

2

2

6

(römisch drei)/III

2.

Allgemeinbildung und Sprache

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

3

3

3

9

(römisch eins)

2.2

Englisch

4

3

3

10

(römisch eins)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2 3

4

4

4

12

(römisch eins)

2.4

Geschichte und Politische Bildung

0

0

3

3

römisch drei

2.5

Naturwissenschaften4 und Lebensmitteltechnologie

2

0

0

2

römisch drei

2.6

Angewandte Mathematik5

4

3

4

11

(römisch eins)

3.

Tourismus und Wirtschaft

 

 

 

 

 

3.1

Tourismusgeografie und Reisebüro

0

2

2

4

römisch drei

3.2

Tourismusmarketing und Kundenmanagement6

0

3

2

5

römisch zwei

3.3

Kunst und Kultur

0

0

2

2

römisch drei

3.4

Betriebs- und Volkswirtschaft7

2

2

2

6

römisch eins

3.5

Rechnungswesen und Controlling6

3

2

2

7

römisch eins

3.6

Recht

0

0

2

2

römisch drei

4.

Alternativer Pflichtbereich

 

 

 

 

 

4.a

Gastronomie und Hotellerie

 

 

 

 

 

4.a.1

Küchenorganisation, Kochen und Ernährung

3

2

0

5

römisch vier a

4.a.2

Serviceorganisation, Servieren und Getränke

3

2

0

5

römisch vier a

4.a.3

Wahlpflichtbereich Spezialisierung 8 9

0

2

1

3

römisch vier a

4.b

Tourismusmanagement und Seminare

 

 

 

 

 

4.b.1

Tourismusmanagement

2

2

0

4

römisch zwei

4.b.2

Seminare

4

2

0

6

I-IV

4.b.3

Wahlpflichtbereich: Spezialisierung8 9

0

2

1

3

römisch vier a

5.

Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement10

3

3

3

9

römisch vier a

6.

Bewegung und Sport; Sportliche Animation

2

2

1

5

(römisch vier a)

Gesamtwochenstundenzahl

Alternativer Pflichtbereich 4.a

35

35

36

106

 

Gesamtwochenstundenzahl

Alternativer Pflichtbereich 4.b

35

35

36

106

 

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 16 Wochen vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen11

D. Förderunterricht9

 

 

 

 

 

E. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang

 

 

 

 

 

_________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Im römisch drei. Jahrgang werden je eine Wochenstunde Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet.

4 Biologie und Ökologie, Chemie und Physik.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Mit Computerunterstützung.

7 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Gegenstände Betriebs- und Volkswirtschaft und Rechnungswesen und Controlling zumindest im römisch drei. Jahrgang organisatorisch zu verbinden.

8 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich.

9 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

10 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 4-9 Wochenstunden festgelegt werden.

11 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

12 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Tourismus hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die eine dreijährige Fachschule gem. SchOG (Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für Mode, technische und kunstgewerbliche Fachschule, Handelsschule, Fachschule für Sozialberufe) oder die Gastgewerbefachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Gastronomiefachmann bzw. Gastronomiefachfrau, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang gemäß Paragraph 59, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, SchOG erfolgreich absolviert haben.

Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschulen, der Fachschulen für Mode, der technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, der Handelsschulen und Fachschulen für Sozialberufe sowie Absolventinnen und Absolventen der Lehrberufe Köchin und Koch, Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin und Reisebüroassistent müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Gastronomie und Hotellerie“ besuchen.

Restaurantfachfrauen bzw. Restaurantfachmänner sind vom Unterricht im Pflichtgegenstand „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ und von der Vorprüfung im Teilbereich „Restaurant“ befreit, Köchinnen bzw. Köche sind vom Unterricht im Pflichtgegenstand „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und der Vorprüfung im Teilbereich „Küche“ befreit.

Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und der Hotelfachschulen sowie Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Gastronomiefachfrau/-mann müssen verpflichtend den alternativen Pflichtgegenstandsbereich „Tourismusmanagement und Seminare“ besuchen und sind von der Vorprüfung befreit.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  • Strichaufzählung
    Allgemeinbildung und Sprache,
  • Strichaufzählung
    Tourismus und Wirtschaft,
  • Strichaufzählung
    Gastronomie und Hotellerie oder
  • Strichaufzählung
    Angewandtes Tourismusmanagement und Seminare,
  • Strichaufzählung
    Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement sowie
  • Strichaufzählung
    Fachpraxis und Praktika
sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs für Tourismus verfügen über mindestens 16 Wochen einschlägige Berufserfahrung.

Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs für Tourismus haben Einblick in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und den anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften, sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ alltägliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;
  • Strichaufzählung
    nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau des Proficient Users C1 zu erreichen.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
  • Strichaufzählung
    im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
  • Strichaufzählung
    längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
  • Strichaufzählung
    können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    können flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen, gesellschaftlich und bedeutsamen Themen sprechen;
  • Strichaufzählung
    dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
  • Strichaufzählung
    flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
  • Strichaufzählung
    dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
  • Strichaufzählung
    in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen;
  • Strichaufzählung
    können sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  • Strichaufzählung
    die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
  • Strichaufzählung
    suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  • Strichaufzählung
    können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
  • Strichaufzählung
    verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  • Strichaufzählung
    Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
  • Strichaufzählung
    in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;
  • Strichaufzählung
    nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau des Independent Users B2 zu erreichen.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;
  • Strichaufzählung
    auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen;
  • Strichaufzählung
    im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist sowie der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des alltäglichen und beruflichen Alltags zu bewältigen;
  • Strichaufzählung
    in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);
  • Strichaufzählung
    Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;
  • Strichaufzählung
    sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  • Strichaufzählung
    die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;
  • Strichaufzählung
    sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.
  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  • Strichaufzählung
    einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;
  • Strichaufzählung
    beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS UND WIRTSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    nehmen die Wirtschaft, insbesondere die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, sowie ihre Rahmenbedingungen als einen im steten Wandel begriffenen Teil der Gesellschaft wahr und können aktiv an einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    können regionale, nationale und globale Zusammenhänge im kulturellen, wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Kontext verstehen, diese erklären und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    können gesellschaftspolitische bzw. gesamtwirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen vergleichend gegenüberstellen;
  • Strichaufzählung
    können sich mit künstlerischen, kulturellen sowie touristischen Erscheinungsformen offen und kritisch auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    können Denk- und Verhaltensweisen anderer Gesellschaften und Kulturen beschreiben sowie interkulturelles Wissen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit beschreiben und entsprechend handeln;
  • Strichaufzählung
    können in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer/in, Arbeitnehmer/in, Teammitglied, Bürger/in, Konsument/in usw.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen sowie reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können wirtschaftliche und rechtliche, besonders touristisch relevante Sachverhalte lösungsorientiert bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    können kulturelle, wirtschaftliche und politische Informationen verstehen und diese interpretieren und kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über eine professionelle Einstellung zum Berufsfeld der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
  • Strichaufzählung
    können unternehmerisch und dienstleistungsorientiert denken und handeln.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALTERNATIVER PFLICHTBEREICH

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in ihrem Erscheinungsbild den beruflichen Erfordernissen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über Teamfähigkeit, sowie Problemlösekompetenz und sind in der Lage eigenverantwortlich zu handeln, Feedback zu geben und anzunehmen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über Leistungsbereitschaft und eine realistische Selbsteinschätzung;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung eines wertschätzenden und offenen Umgangs mit Mitmenschen sowie anderen Kulturen und Religionen erläutern;
  • Strichaufzählung
    können korrekte Umgangsformen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Aufgaben lösen, sowie Fachkenntnisse und Fertigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie einsetzen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    können in ihrem beruflichen Handeln kaufmännische Grundlagen der Wirtschaftlichkeit, Regionalität und Nachhaltigkeit anwenden;
  • Strichaufzählung
    können ernährungsphysiologisch vernetzt denken und dieses Wissen praxisorientiert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, entsprechend der beruflichen Position Verantwortung zu übernehmen, leiten selbstständig Arbeitsprozesse und evaluieren diese;
  • Strichaufzählung
    verstehen das Fachvokabular und setzen dieses in der betrieblichen Kommunikation richtig ein;
  • Strichaufzählung
    können relevante Gesetze und Vorschriften, sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung beschreiben und diese ökonomisch und ökologisch in betrieblichen Situationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Instrumente der Arbeitsorganisation und branchenspezifische Software einsetzen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Das Gesamtwochenstundenausmaß der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen verändert werden:

  1. Litera a
    „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“: 2 bis 3 Wochenstunden
  2. Litera b
    „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“: 4 bis 9 Wochenstunden.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (Litera a und b) ist jeweils auf das Mindestausmaß der Wochenstunden ausgerichtet, eine Erhöhung der Wochenstunden dient daher der Vertiefung der bereits erworbenen Kompetenzen bzw. der Erweiterung um zusätzliche Kompetenzen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 6) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

Es muss entweder

  • Strichaufzählung
    innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 3 Wochenstunden eingeführt werden oder
  • Strichaufzählung
    das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ oder „Bewegung und Sport; Sportliche Animation“ um mindestens 3 Wochenstunden erhöht werden.
  1. Ziffer 2
    Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände erhöht werden.
  2. Ziffer 3
    Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schüler/innen-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
    1. Absatz eins,
      Von den nach Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden, und/oder
    2. Absatz 2,
      Von den nach Ziffer 2, verwendeten Wochenstunden können bis zu 2 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden.
  3. Ziffer 4
    Die 6 Wochenstunden des Pflichtgegenstandes Seminare im alternativen Pflichtgegenstandsbereich 4b sind zur Schaffung von maximal drei neuen Pflichtgegenständen mit mindestens 2 Wochenstunden und/oder einer Verbindlichen Übung zu verwenden.
  4. Ziffer 5
    Im „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ sind die am Schulstandort angebotenen Module bzw. das angebotene Modul schulautonom festzulegen. Es können auch mehrere Module, unter Einhaltung der Ressourcen und der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, angeboten werden; in diesem Fall müssen die Schülerinnen und Schüler eines der angeboten Module wählen. Wird der „Wahlpflichtbereich: Spezialisierung“ in der Maximalvariante der Normstundentafel (3 Wochenstunden) geführt, sind analog zum Lehrplan der Hotelfachschule zwei Module zu führen. Es gelten in diesem Fall die schulautonomen Bestimmungen der Hotelfachschule. Die Bildungs- und Lehraufgaben, sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen. Im Aufbaulehrgang besteht zudem die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, welche bereits zwei dieser vorgegebenen Spezialisierungen erworben haben, schulautonom zusätzliche Angebote für Spezialisierungen anzubieten.

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 106 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Für sämtliche schulautonome Angebote gilt die Einhaltung der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der Verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Alternativer Pflichtgegenstandsbereich Tourismusmanagement und Seminare:

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan des Aufbaulehrgangs für Tourismus baut auf den im Allgemeinen Bildungsziel genannten Ausbildungen auf. Die dort erworbenen Kompetenzen sind möglichst früh zu diagnostizieren und diese Ergebnisse im Unterricht zu berücksichtigen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen, sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Strichaufzählung
    Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  • Strichaufzählung
    Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  • Strichaufzählung
    Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
  • Strichaufzählung
    Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  • Strichaufzählung
    In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  • Strichaufzählung
    Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  • Strichaufzählung
    Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis – Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  • Strichaufzählung
    Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn des 1. Jahrganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
  • Strichaufzählung
    Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
  • Strichaufzählung
    Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  • Strichaufzählung
    Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  • Strichaufzählung
    Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
  • Strichaufzählung
    Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  • Strichaufzählung
    In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  • Strichaufzählung
    Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. . Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:

  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
  • Strichaufzählung
    Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
  • Strichaufzählung
    Im dritten Jahrgang werden je eine Wochenstunde Englisch und eine Wochenstunde in der zweiten lebenden Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften gemeinsam unterrichtet. Dabei soll vorrangig die mehrsprachige Kompetenz durch sprachenübergreifende Methoden und Aufgabenstellungen entwickelt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Sinne der Individualisierung zeitweise mit Kleingruppen an speziellen Kompetenzbereichen der Einzelsprachen zu arbeiten.
  • Strichaufzählung
    Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
  • Strichaufzählung
    In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen.
  • Strichaufzählung
    Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften und Lebensmitteltechnologie:

  • Strichaufzählung
    Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) und Exkursionen sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren.
  • Strichaufzählung
    Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen,
  • Strichaufzählung
    selbstständiges logisches Denken,
  • Strichaufzählung
    Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie
  • Strichaufzählung
    Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen.

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus und Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
  • Strichaufzählung
    deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  • Strichaufzählung
    die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie
  • Strichaufzählung
    die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches Gastronomie und Hotellerie:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Strichaufzählung
    eine professionelle Einstellung zu Dienstleistung;
  • Strichaufzählung
    das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben;
  • Strichaufzählung
    die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften im Bereich Sicherheit und Hygiene;
  • Strichaufzählung
    die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik des Warenflusses;
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung eines Verständnisses für den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit und
  • Strichaufzählung
    der bewusste Umgang mit Ressourcen.

Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches Tourismusmanagement und Seminare:

Tourismusmanagement:

In diesem Gegenstand soll einerseits vertieftes, spezielles Fachwissen in den verschiedenen Bereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und andererseits Fähigkeiten und Fertigkeiten durch Anwendung des Wissens in realistischen, auch simulierten, Arbeitssituationen der verschiedenen Berufsfelder erworben werden. Dabei kommt der Entwicklung von planerischen, organisatorischen und unternehmerischen Kompetenzen besondere Bedeutung zu, ein entsprechender Aufbau des Unterrichts in fachlicher, didaktischer und methodischer Hinsicht ist daher ein wesentlicher Bestandteil. Auch der für die Kompetenzentwicklung erforderliche Lehrstoff ist auf die übrigen Pflichtgegenstände entsprechend abzustimmen und anzupassen.

Seminare:

Die gute Vernetzung mit den anderen Pflichtgegenständen und die Ausrichtung des Unterrichts auf das Allgemeine Bildungsziel sind bei der Planung und Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse.

Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen.

Die im Gegenstand Tourismusmarketing und Kundenmanagement erworbenen Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements werden hier praxisnah umgesetzt. Die Projekte stellen sowohl das betriebswirtschaftliche Know-how unter Beweis, als auch das Umsetzen von Kenntnissen und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen, wobei jedes Projekt einen gastronomischen Aspekt zu umfassen hat.

Der Gegenstand „Betriebspraktikum und angewandte Projektmanagement“ ist für Schülerinnen und Schüler die die Gegenstände aus dem Cluster 4.a belegen müssen, verbindlich für die Fächer (4.a.1. Küchenorganisation, Kochen und Ernährung) und (4.a.2. Serviceorganisation, Servieren und Getränke) bestmöglich zur Vertiefung und Festigung der erlernten Kompetenzen zu verwenden.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  • Strichaufzählung
    Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  • Strichaufzählung
    Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  • Strichaufzählung
    Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  • Strichaufzählung
    Ein Bezug zur beruflichen Praxis ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  • Strichaufzählung
    Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  • Strichaufzählung
    Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Kunst und Kultur".
  • Strichaufzählung
    Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  • Strichaufzählung
    In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
  • Strichaufzählung
    organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Tourismus und Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin bzw. Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen bzw. P und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  • Strichaufzählung
    sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  • Strichaufzählung
    Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  • Strichaufzählung
    Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

römisch eins. Jahrgang 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage

2. Semester – Kompetenzmodul 2 Religions- und Moralkritik

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches römisch zwei. Jahrgang 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Positionen und Begriffe der Ethik

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

4. Semester – Kompetenzmodul 4 Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5 5. Semester Sport

erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

Humanismus

säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

6. Semester

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

2. ALLGEMEINBILDUNG UND SPRACHE 2.1 DEUTSCH

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  • Strichaufzählung
    können grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in Sachtexten analysieren;
  • Strichaufzählung
    können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden;
  • Strichaufzählung
    können Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  • Strichaufzählung
    nehmen Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahr und können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    können Inhalte öffentlich präsentieren;
  • Strichaufzählung
    können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  • Strichaufzählung
    können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht und stilistisch angemessen verfassen und gestalten;
  • Strichaufzählung
    können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    erfassen wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen;
  • Strichaufzählung
    können sich in der Medienlandschaft orientieren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen:

Argumente und Standpunkte;

Konkrete Empfehlungen;

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Medien als Informationsquellen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung komplexer alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  • Strichaufzählung
    können grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in journalistischen Texten analysieren;
  • Strichaufzählung
    können Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden;
  • Strichaufzählung
    können Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  • Strichaufzählung
    können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können journalistische Textsorten und die wichtigsten österreichischen Printmedien beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können die wesentlichen Informationen aus Berichten, Kommentaren, Leserbriefen usw. zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    können zu aktuellen Problemen und Medienberichten Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    können Leserbriefe, offene Briefe und Stellungnahmen schreiben;
  • Strichaufzählung
    können Texte der deutschsprachigen Literatur benennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen;
  • Strichaufzählung
    können sich in der Medienlandschaft orientieren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale. Rhetorische Figuren.

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter; Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen:

zB Stellungnahme, Thesen und Argumente. Wahrnehmen von Redeabsichten. Kurze Präsentationen mit Medienunterstützung. Gedichte, Balladen, Fabeln.

Lesen:

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Journalistische Textsorten; literarische Beispiele).

Analysieren von Merkmalen fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Schreiben:

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Leserbrief, offener Brief, Stellungnahme).

Reflexion:

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale journalistischer Texte.

Funktion von Medien.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
  • Strichaufzählung
    können Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden;
  • Strichaufzählung
    können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können die Argumentationsmuster und sprachlichen Besonderheiten von Meinungstexten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können Inhalte, Strukturen sowie sprachliche Merkmale von Sachtexten zusammenfassen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    können fiktionale und nichtfiktionale Texte beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    können ihre Meinung zu aktuellen Themen und Sachfragen schriftlich wie mündlich darlegen;
  • Strichaufzählung
    können an Diskussionen teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Texte der deutschsprachigen Literatur benennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen;
  • Strichaufzählung
    können sich in der Medienlandschaft orientieren sowie Texte und Medien kritisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen:

Teilnahme an Diskussionen. Präsentationen. (mit Medienunterstützung).

Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Meinungstexte; Sachtexte; literarische Beispiele).

Schreiben:

Lineare und Nichtlineare Texte.

Fiktionale und Nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen).

Reflexion:

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien.

Auseinandersetzen mit historischen literarischen Epochen bis zum Realismus anhand von Texten.

Medien als Informationsquelle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
  • Strichaufzählung
    können komplexere argumentative Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage die Argumentationsmuster, sprachlichen Besonderheiten sowie die Funktion und Wirkung von Reden zu beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können ihre Meinung in Redebeiträgen und Reden sowie in schriftlichen Empfehlungen darlegen;
  • Strichaufzählung
    können Texte der deutschsprachigen Literatur benennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen;
  • Strichaufzählung
    können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen, rhetorische Mittel, Reden, Statements.

Kommunikationstechnologien.

Lesen:

Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele).

Schreiben:

Strukturierung von Argumenten; Schreiben komplexerer argumentativer Texte.

Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede, Empfehlung).

Reflexion:

Literarische Texte.

Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur.

Medien als Informationsquelle.

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  • Strichaufzählung
    können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen;
  • Strichaufzählung
    verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  • Strichaufzählung
    können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können lineare bzw. nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    können Texte überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren);
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage sich in der Medienlandschaft zu orientieren sowie Texte und Medien kritisch zu beurteilen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Diskussion und Moderation.

Aktuelle Themen, literarische Texte.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele).

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben).

Reflexion:

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  • Strichaufzählung
    können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen;
  • Strichaufzählung
    verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  • Strichaufzählung
    können Texte mit unterschiedlichen Intentionen adressatengerecht verfassen und gestalten;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können lineare bzw. nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    können Texte überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren);
  • Strichaufzählung
    können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Aktuelle Themen, literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart.

Lesen:

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten).

Schreiben:

Textsorten (Thesenpapier).

Reflexion:

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  • Strichaufzählung
    können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Touristisches Angebot, Tourismusarten und –formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Speisen und Getränke, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht,
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Touristisches Angebot, Tourismusarten und –formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Speisen und Getränke, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen:

zB Email, Kommentar, Blog, Leserbrief, Diskussion.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt):

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren;
  • Strichaufzählung
    können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen und Begründen von Meinungen:

zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  • Strichaufzählung
    können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die Bedeutung hervorheben;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren;
  • Strichaufzählung
    können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen:

zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  • Strichaufzählung
    können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  • Strichaufzählung
    können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren;
  • Strichaufzählung
    können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  • Strichaufzählung
    können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  • Strichaufzählung
    können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren;
  • Strichaufzählung
    können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  • Strichaufzählung
    können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können;
  • Strichaufzählung
    können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern;
  • Strichaufzählung
    verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen;
  • Strichaufzählung
    haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation;
  • Strichaufzählung
    beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  • Strichaufzählung
    können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache Zahlen;
  • Strichaufzählung
    können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw. wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  • Strichaufzählung
    können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  • Strichaufzählung
    können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  • Strichaufzählung
    können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  • Strichaufzählung
    können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze Mitteilungen, Notizen, Checklisten.

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  • Strichaufzählung
    können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  • Strichaufzählung
    verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  • Strichaufzählung
    können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen bzw. wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  • Strichaufzählung
    können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  • Strichaufzählung
    können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  • Strichaufzählung
    können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  • Strichaufzählung
    können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die im 1. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Familie, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Reisen, Hotellerie und Gastronomie, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation (medienunterstützt):

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Einladungen, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen.

Einfache mündliche berufliche Kommunikation:

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen;
  • Strichaufzählung
    verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  • Strichaufzählung
    können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation weitgehend davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  • Strichaufzählung
    können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  • Strichaufzählung
    können sich mit einfachen Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode, Reisen, Hotellerie und Gastronomie, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Einfache mündliche berufliche Kommunikation:

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird bzw. kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  • Strichaufzählung
    verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  • Strichaufzählung
    verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.;
  • Strichaufzählung
    können Analogien und muttersprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  • Strichaufzählung
    können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Gesundheit, Ernährung, Freizeitwirtschaft, Verkehrsmittel, Bildung und Arbeitswelt.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt):

zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Behandlung der Hotelkorrespondenz, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Notizen, Ankündigungen, Memos, Bewerbung, Informationsmaterialien, einfache Korrespondenz.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben sowie in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen;
  • Strichaufzählung
    können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden.
  • Strichaufzählung
    verfügen über eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird und lassen eine sprachentypische Intonation erkennen;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handels- und Hotelkorrespondenz:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Korrespondenz, Diskussion).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.4 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben;
  • Strichaufzählung
    historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  • Strichaufzählung
    anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen;
  • Strichaufzählung
    Ereignisse Epochen begründet zuordnen und Grundlagen sowie Ziele der historischen Arbeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Qualität von Informationsquellen beurteilen und sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen;
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext beschreiben und Querverbindungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige und historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben.

Lehrstoff:

Zeitalter der Aufklärung und daraus resultierende politische Strömungen bis ins 20. Jahrhundert.

Österreichische Geschichte von 1848 bis heute.

Ursachen und Auslösefaktoren von Kriegen von 1914 bis heute.

Totalitäre politische Systeme in verschiedenen Regionen der Erde von 1933 bis heute.

Unterdrückung durch(von) ethnische(n), religiöse(n) und politische(n) Gruppen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche, politische, künstlerische sowie kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben;
  • Strichaufzählung
    historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  • Strichaufzählung
    anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit erklären;
  • Strichaufzählung
    Ereignisse Epochen begründet zuordnen sowie Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Qualität von Informationsquellen beurteilen und sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen;
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext beschreiben und Querverbindungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    Strukturen bzw. Funktionsweisen des europäischen politischen und rechtlichen Systems beschreiben sowie als mündige EU Bürgerinnen und Bürger handeln;
  • Strichaufzählung
    die Merkmale der österreichischen Verfassung nennen;
  • Strichaufzählung
    sozial-rechtliche und demokratiepolitische Situationen einschätzen, kritisch beurteilen und Differenzen aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    sich mit der gesellschaftlichen und rechtlichen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren.

Lehrstoff:

Internationale Organisationen (zB Europäische Union, Vereinte Nationen, Non-Governmental Organisations).

Grundlagen der österreichischen Verfassung.

Politische Willensbildung, Parteien und Wahlen.

Medien und ihre Bedeutung in Gesellschaft und Politik.

2.5 NATURWISSENSCHAFTEN UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können sinnvolle ökologische Maßnahmen im alltäglichen und beruflichen Umfeld setzen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, sich kritisch mit aktuellen ökologischen Themen auseinanderzusetzen.

Lehrstoff:

Ökologische Handlungsfelder (zumindest 3 ausgewählte Aspekte):

Wasser:

Abwasserreinigung (Mechanische Reinigung (Stofftrennung), biologische Reinigung, chemische Reinigung.)

Gewässergütebestimmung (chemisch (pH-Wert, Härte, Sauerstoff, CO2, BSB5), physikalisch (Temperatur und Fließgeschwindigkeit), biologisch (Saprobiensystem).)

Trinkwasser (Zusammensetzung des Wassers, Herkunft, Verbrauch und Versorgung, Anomalie, Schadstoffe im Trinkwasser und deren Wirkung, Reinigung.)

Energie:

Energieträger, Photovoltaik, Katalysator, Entstickung, Entschwefelung, Energieerhaltung, Wirkungsgrad, Kraftwerkstypen, Solare Architektur, Kollektor, Erneuerbare Energien mit ökologischen und ökonomischen Vor- und Nachteilen, Energiesparen.

Abfall:

Deponie, Deponiegase, Kunststoffe, Abfallverwertung, Abfallwirtschaftskonzept, Rohstoffproblematik – Recycling, Ökobilanz.

Klima und Ozon:

Atmosphärenchemie, Treibhausgase, Klimawandel, Sanfte Mobilität.

Ökologischer Fußabdruck.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Mikroorganismen und ihre Bedeutung unterscheiden und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    wichtige Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge im Reisetourismus beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können verschiedene Verfahren zur Lebensmittelproduktion, -haltbarmachung und Lebensmittelverarbeitung benennen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Zytologie.

Mikrobiologie:

Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, Symbionten, Destruenten, Humanpathogene Stämme.

Reisetourismus:

Reisekrankheiten und –prophylaxe.

Lebensmitteltechnologie:

Thermische, biologische, mechanische und chemische Verfahren der Lebensmittelproduktion und Lebensmittelhaltbarmachung (zB Erhitzen, Kühlen, Trocknen, Gärung, Pasteurisieren, Gerinnung von Eiweiß).

Lebensmittelzusatzstoffe, Texturgeber, Aromastoffe, Lebensmitteltoxikologie.

Konventioneller versus biologischer Landbau.

2.6 ANGEWANDTE MATHEMATIK

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen;
  • Strichaufzählung
    Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt;
  • Strichaufzählung
    mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren;
  • Strichaufzählung
    die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben;
  • Strichaufzählung
    Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen;
  • Strichaufzählung
    die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten sinnvoll umwandeln;
  • Strichaufzählung
    die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen.

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren;
  • Strichaufzählung
    die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben;
  • Strichaufzählung
    folgende binomische Formeln (a ± b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. faktorisieren;
  • Strichaufzählung
    die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen;
  • Strichaufzählung
    diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und interpretieren sowie die Ergebnisse kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen sowie die Lösungsmenge interpretieren;
  • Strichaufzählung
    schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren;
  • Strichaufzählung
    das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren sowie dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen;
  • Strichaufzählung
    Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge sowie Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    ein lineares Gleichungssystem in zwei Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren sowie argumentieren;
  • Strichaufzählung
    ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren.

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren;
  • Strichaufzählung
    eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen;
  • Strichaufzählung
    den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Nullstelle der linearen Funktion grafisch sowie rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen;
  • Strichaufzählung
    die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren;
  • Strichaufzählung
    den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden);
  • Strichaufzählung
    zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten;
  • Strichaufzählung
    die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen.

Lehrstoff:

Zahlen und Maße:

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie:

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge:

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen;
  • Strichaufzählung
    schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren;
  • Strichaufzählung
    die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren;
  • Strichaufzählung
    die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären;
  • Strichaufzählung
    die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen beschreiben und diese auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt;
  • Strichaufzählung
    quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen;
  • Strichaufzählung
    reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreiecken einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Daten in Matrixform darstellen;
  • Strichaufzählung
    Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz berechnen;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären;
  • Strichaufzählung
    einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen.

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären;
  • Strichaufzählung
    quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und können ihre Lösungen interpretieren;
  • Strichaufzählung
    gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln;
  • Strichaufzählung
    diese Werte kontextbezogen interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren.

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Matrizenrechnung.

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Rechengesetze für Logarithmen (log(a ∙ b), log(a/b), log(an)) beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Gleichungen vom Typ aλx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen.

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären und kontextbezogen berechnen;
  • Strichaufzählung
    kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen sowie Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen;
  • Strichaufzählung
    mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren;
  • Strichaufzählung
    Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren;
  • Strichaufzählung
    das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, aufzinsen, abzinsen) anwenden;
  • Strichaufzählung
    Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren.

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Statistik beschreiben;
  • Strichaufzählung
    statistische Daten erheben oder recherchieren;
  • Strichaufzählung
    die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Daten in unterschiedlichen Formen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren.

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Funktionale Zusammenhänge:

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

Sparformen.

Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik:

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Regression zweidimensionaler Daten erklären;
  • Strichaufzählung
    die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren.

Analysis:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten;
  • Strichaufzählung
    die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten nennen;
  • Strichaufzählung
    Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen;
  • Strichaufzählung
    grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben;
  • Strichaufzählung
    das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen;
  • Strichaufzählung
    Wendepunkte berechnen;
  • Strichaufzählung
    das Modell der Kostentheorie erklären;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren;
  • Strichaufzählung
    Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Modelle der Preistheorie erklären;
  • Strichaufzählung
    die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, erklären und die Lösungswege dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös – und Gewinnfunktion modellieren;
  • Strichaufzählung
    Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen.

Lehrstoff:

Stochastik:

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis:

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristige Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Analysis:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln
  • Strichaufzählung
    den Begriff des unbestimmten Integrals beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten;
  • Strichaufzählung
    den Begriff des bestimmten Integrals erklären und ihn als Fläche zur Berechnung von Flächen heranziehen;
  • Strichaufzählung
    Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen.

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Begriff der Wahrscheinlichkeit erklären;
  • Strichaufzählung
    die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten;
  • Strichaufzählung
    die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden;
  • Strichaufzählung
    Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren;
  • Strichaufzählung
    die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve nennen, interpretieren und erklären;
  • Strichaufzählung
    praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen.

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen.

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen.

Lehrstoff:

Analysis:

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

Stochastik:

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen:

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen.

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen.

Lehrstoff:

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung:

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren:

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik:

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 dreistündige Schularbeit im 6. Semester.

3. TOURISMUS UND WIRTSCHAFT 3.1 TOURISMUSGEOGRAFIE UND REISEBÜRO

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe der physischen Geografie und der Humangeografie wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    geografische Darstellungen, Statistiken und Diagramme erklären;
  • Strichaufzählung
    topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf bzw. Alltag anwenden;
  • Strichaufzählung
    touristisch bedeutsame Verkehrsunternehmen und Verkehrsmittel beschreiben;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche bzw. rechtliche Voraussetzungen von Verkehrsunternehmen und Verkehrsmitteln sowie ihre Beziehungen zur Tourismusbranche wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Arten, Formen, Aufgabenfelder und rechtliche Rahmenbedingungen von Reisebüros differenzieren.

Lehrstoff:

Tourismusgeografie:

Einflussfaktoren auf die Erde (zB endogene und exogene Kräfte, Klima und Klimawandel), ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen.

Auswirkungen der Einflussfaktoren auf den Tourismus.

Reisebüro:

Arten und Aufgabenfelder von Reisebüros, rechtliche Grundlagen, Grundlagen und wirtschaftliche Bedeutung der Verkehrswirtschaft, Flugverkehr.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe im Kontext des globalen Reisens und Effekte touristischer Entwicklung wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf bzw. Alltag anwenden;
  • Strichaufzählung
    sozioökonomische sowie ökologische Auswirkungen des Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren;
  • Strichaufzählung
    Reiseangebote mit verschiedenen Verkehrsmitteln in lokale, nationale und globale Ziele mit destinationsspezifischen Reiseinformationen erstellen.

Lehrstoff:

Tourismusgeografie:

Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern, ausgewählte Großregionen und Destinationen, Entwicklungs- und Tourismusstrategien.

Reisebüro:

Schiffsverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen, sanfte Mobilität, Reiseangebote.

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf bzw. Alltag anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Folgen der Globalisierung und Regionalisierung für Wirtschaft, Gesellschaft bzw. Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusbranche einschätzen;
  • Strichaufzählung
    aus der Einschätzung von Globalisierung und Regionalisierung Handlungsempfehlungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit nachhaltigen Wirtschaftens und einer darauf abgestimmten Raumplanung vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Wirkungen regionaler Disparitäten erklären;
  • Strichaufzählung
    die Effizienz vorhandener Lösungsansätze zum Abbau regionaler Disparitäten kritisch einschätzen;
  • Strichaufzählung
    touristische Strategien im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit begründet bewerten.

Lehrstoff:

Globalisierung, regionale Disparitäten, demografische Entwicklungen und Migration.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit nachhaltigen Wirtschaftens und einer darauf abgestimmten Raumplanung vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Folgen der Europäischen Integration für Wirtschaft, Gesellschaft bzw. Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusbranche einschätzen und Handlungsempfehlungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    touristische Strategien im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit begründet bewerten.

Lehrstoff:

Europäische Integration, Nationalparks, ausgewählte Großregionen und Destinationen, Nachhaltigkeit.

3.2 TOURISMUSMARKETING UND KUNDENMANAGEMENT

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    relevante Fachbegriffe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erklären sowie im Kontext anwenden;
  • Strichaufzählung
    die historische Entwicklung von Regionen als wesentliche Grundlage für den Tourismus einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus in Österreich und im internationalen Vergleich beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die materiellen und immateriellen Voraussetzungen für das touristische Angebot einer Region darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabenbereiche der Betriebe, Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen sowie deren Auswirkungen auf die Tourismus- und Freizeitwirtschaft erklären;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung spezieller Arten des Tourismus für die österreichische bzw. internationale Tourismus- und Freizeitwirtschaft (ausgewählte Regionen) einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der österreichischen und europäischen Tourismuspolitik erläutern.

Lehrstoff:

Fachbegriffe, Tourismus und Marketing.

Ausgewählte tourismusrelevante historische Entwicklungen in Regionen.

Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Tourismus- und Freizeitwirtschaft ausgewählter Regionen.

Österreichischer Tourismus in Zahlen, Welttourismus in Zahlen.

Touristisches Angebot:

Angebotsfaktoren, ursprüngliches und abgeleitetes touristisches Angebot, Arten und Formen des Tourismus, Reisemotive und Urlaubertypen.

Betriebsarten und –formen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, touristisch relevante Klassifizierungen.

Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Nachhaltigkeit im Tourismus.

Spezielle Arten des Tourismus im Überblick:

zB Gesundheits-, Städte-, Geschäfts-, Sport-, Themen- und Kulturtourismus.

Tourismuspolitik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung eines standardisierten Projektmanagements beschreiben;
  • Strichaufzählung
    typische Werkzeuge des Projektmanagements beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einzelne Salestechniken erläutern;
  • Strichaufzählung
    Methoden des angewandten Kundenmanagements einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben im Front Office und die Grundsätze aktiven Kundenmanagements erklären;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Front Office als zentrale Kommunikationsdrehscheibe erläutern;
  • Strichaufzählung
    aktuelle elektronische Front-Office-Lösungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    bei Konflikten und Beschwerden die Situation analysieren sowie Lösungen vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    Marketing als System erklären sowie die als zentrale Management- bzw. Steuerfunktion für touristische Einrichtungen und Destinationen verstehen.

Lehrstoff:

Projektmanagement (Grundlagen des Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements).

Salestechniken.

Bereiche und Aufgaben des Front Office.

Reservierungssysteme.

Bereiche des Kundenmanagements, Konflikt- und Beschwerdemanagement.

Marketing.

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Marktforschung als Grundlage für marktorientiertes Handeln beschreiben;
  • Strichaufzählung
    relevante Informationen eigenständig beschaffen;
  • Strichaufzählung
    einfache Methoden der Marktforschung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Bereiche des strategischen Marketings erklären;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Bereiche des strategischen Marketings anhand ausgewählter Beispiele anwenden;
  • Strichaufzählung
    Angebote auf Grundlage des strategischen Marketings erstellen;
  • Strichaufzählung
    touristische Angebote in konkrete Produkte umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung einer professionellen Markenpolitik und die Phasen der Markenentwicklung erklären.

Lehrstoff:

Marketing:

Begriffe, Arten und Methoden der Marktforschung, strategische Analysemethoden, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung und Corporate Identity.

Angebotspolitik:

Ziele, Strategien und Maßnahmen der Angebotspolitik, Markenpolitik.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Preisbildungsfaktoren beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen unterschiedlicher Preisstrategien einschätzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Absatzwege für touristische Produkte erklären;
  • Strichaufzählung
    die Vor- und Nachteile der einzelnen Distributionskanäle einschätzen;
  • Strichaufzählung
    erfolgreiche Kooperationen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft analysieren;
  • Strichaufzählung
    die Instrumente der Kommunikationspolitik erklären und anhand einfacher Beispiele anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die unterschiedlichen Formen des Online-Marketings geben;
  • Strichaufzählung
    die Einsatzmöglichkeiten des Online-Marketings kritisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    die operativen Marketinginstrumente im Hinblick auf die Positionierung des touristischen Leistungsträgers koordinieren und begründet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft analysieren.

Lehrstoff:

Preispolitik.

Distributionspolitik, Kooperationen im Tourismus.

Kommunikationspolitik, Online-Marketing.

Marketing-Mix.

Aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

3.3 KUNST UND KULTUR

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Einfluss der Kultur auf die alltägliche und gesellschaftliche Entwicklung erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten ausgewählter Kulturkreise erkennen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche kulturelle Erscheinungsformen stilistisch einordnen;
  • Strichaufzählung
    kulturelle Erscheinungsformen unter Verwendung korrekter Fachtermini beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Kunst und Kultur als Chance für die touristische Entwicklung von Regionen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des kulturellen Erbes Österreichs erklären.

Lehrstoff:

Kulturelle Fachbegriffe im Kontext.

Ausgewählte Kulturkreise und interkulturelle Kommunikation.

Kulturelle Erscheinungsformen und ihre touristische Bedeutung.

Elementare stilgeschichtliche Merkmale und Zusammenhänge von Epochen.

Tourismusrelevante historische Entwicklungen ausgewählter Regionen.

Weltkulturerbe.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Kunst und Kultur als Chance für die touristische Entwicklung von Regionen einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die materiellen und immateriellen kulturellen Voraussetzungen für das touristische Angebot Österreichs beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über das wesentliche österreichische Kulturangebot geben;
  • Strichaufzählung
    die materiellen und immateriellen kulturellen Voraussetzungen für das touristische Angebot ausgewählter internationaler Destinationen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    kulturelle Attraktivfaktoren und die Bedeutung für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft erkennen sowie analysieren;
  • Strichaufzählung
    ein kulturtouristisches Produkt erstellen;

Lehrstoff:

Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus.

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter Regionen und Kulturlandschaften Österreichs.

Wesentliches österreichisches Kulturangebot anhand ausgewählter Beispiele.

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter internationaler Destinationen.

Anforderungen an kulturtouristische Produktgestaltung.

3.4 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben sowie die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen;
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen über den Kaufvertrag situationsgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    im Geschäftsleben kommunizieren und Geschäftsbriefe inhaltlich richtig formulieren;
  • Strichaufzählung
    mögliche Wege zur Entwicklung einer eigenen Geschäftsidee aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben sowie daraus Entscheidungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Vertragstypen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die wesentlichen Bestandteile eines Businessplans in einem Unternehmen geben;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des Personalmanagements aus Sicht eines touristischen Unternehmens erläutern;
  • Strichaufzählung
    personelle Herausforderungen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Risiken im Unternehmensbereich nennen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten aufzeigen mit Risiken umzugehen und eine Strategie entwickeln.

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftliche Zusammenhänge, Angebot und Nachfrage im Tourismus.

Kaufvertrag:

Fallbeispiele und Schriftverkehr.

Businessplan:

Inhalte des Businessplans, Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB Gewerberecht, Unternehmer/Unternehmerin, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten), Vertragstypen, Risiken.

Risikomanagement.

Personalmanagement und arbeitsrechtliche Grundlagen.

Stellenbeschreibung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren;
  • Strichaufzählung
    Managementfunktionen, Managementkonzepte und Führungsstile beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die strategische und operative Ebene im Unternehmen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    in Grundzügen die Elemente der Organisationsentwicklung erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Geschäftsfelder der Kreditinstitute beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Geschäfte, die Banken für bzw. mit Privatpersonen und touristischen Unternehmen tätigen, erklären;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über mögliche Anlageformen geben und Empfehlungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    Trends in der Geldanlage nennen und diese kritisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Anlagemöglichkeiten hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit analysieren.

Lehrstoff:

Versicherungen (an Hand von Fallbeispielen).

Unternehmensführung:

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile.

Aufbau- und Ablauforganisation.

Kreditinstitute:

Aufgaben und Geschäftsfelder.

Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftlichen Grundbegriffe nennen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Wirtschaftssysteme und -ordnungen sowie Wirtschaftstheorien beschreiben;
  • Strichaufzählung
    das „Angebot-Nachfrage-Modell“ erläutern und seine Grenzen aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    den Konjunkturablauf beschreiben;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftspolitische Ziele sowie mögliche Zielkonflikte definieren und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung in den Grundzügen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Ansätze erklären;
  • Strichaufzählung
    Aus- und Wechselwirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Staates als wirtschaftspolitischer Faktor erläutern;
  • Strichaufzählung
    wichtige Ursachen für die Arbeitslosigkeit unterscheiden und individuelle sowie gesellschaftliche Folgen der Arbeitslosigkeit erläutern;
  • Strichaufzählung
    Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und deren Wirkung beschreiben.

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, volkswirtschaftliche Lehrmeinungen.

Gesamtwirtschaftliche Ziele, Konjunktur und Wirtschaftspolitik, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik.

römisch zwei. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die zentralen Anliegen, die Aufgaben und Organe der Europäischen Währungsunion, deren wirtschaftspolitische Strategien und Instrumente nennen sowie kritisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise des Kapitalmarktes beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die grundlegende Funktionsweise von Börsen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit von Staaten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    globale wirtschaftliche Zusammenhänge benennen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen für Unternehmenskrisen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Insolvenzrechts sowie den Prozess der Unternehmenssanierung und -auflösung beschreiben.

Lehrstoff:

Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz.

Europäische Währungsunion.

Kapitalmarkt.

Börsen.

Krisenmanagement.

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine Investitionsrechnung (zB auf Basis von Richtwerten) erstellen;
  • Strichaufzählung
    Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen;
  • Strichaufzählung
    Finanzierungsalternativen inklusive Förderungen im Tourismus aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben, Prozess und Stellenwert des Controllings im Unternehmen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die im Rahmen des Controllings notwendigen Planungsrechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit Verknüpfungen zu Rechnungswesen und Controlling lösen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Finanzierung.

Investitionsrechnung und -entscheidung.

Förderungen im Tourismus.

Controlling:

Planung (Investitionsplanung, Kostenplanung, Erlösplanung, Finanzplanung, usw.).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine Abweichungsanalyse durchführen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Controlling Instrumente beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Steuerung vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit Verknüpfungen zu Rechnungswesen und Controlling lösen.

Lehrstoff:

Abweichungsanalyse – auch anhand von Kennzahlen, weitere Controlling Instrumente (zB Balanced Scorecard).

Case Studies:

Komplexe betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu „Rechnungswesen und Controlling“.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“).

3.5 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen sowie erklären;
  • Strichaufzählung
    den Erfolg direkt bzw. indirekt ermitteln und das Ergebnis interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren;
  • Strichaufzählung
    einfache und komplexe Geschäftsfälle auch auf Basis von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Erfolgsauswirkung von Geschäftsfällen erkennen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden sowie die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    die Zahllast ermitteln und die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen;
  • Strichaufzählung
    Fremdwährungen (Valuten und Devisen) umrechnen;
  • Strichaufzählung
    die Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen, die den Warenverkehr mit dem Ausland betreffen, durchführen;
  • Strichaufzählung
    Löhne- und Gehälter verbuchen, sowie die Nebenkosten ermitteln und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen;
  • Strichaufzählung
    Sonderzahlungen abrechnen;
  • Strichaufzählung
    einen Lohn- und Gehaltszettel erklären;
  • Strichaufzählung
    eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz-Online durchführen;
  • Strichaufzählung
    den (gesamten) Personalaufwand für den Dienstgeber darstellen.

Lehrstoff:

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens, rechtliche Bestimmungen.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Belege:

Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einfache und komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

Umsatzsteuervoranmeldung:

Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Arbeitnehmerveranlagung.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Stellenwert, Aufgaben und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhang sowie Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären;
  • Strichaufzählung
    Aufwände zu Kosten und Erträge zu Erlösen überleiten;
  • Strichaufzählung
    Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten ermitteln und die Zuschlagsätze ermitteln;
  • Strichaufzählung
    branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen;
  • Strichaufzählung
    zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge sowie die Gewinnschwelle ermitteln und betriebswirtschaftliche Entscheidungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    das Betriebsergebnis ermitteln, analysieren und betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen.

Lehrstoff:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung:

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung:

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bewertungsvorschriften, Bewertungsgrundsätze und Wertmaßstäbe für die einzelnen Bilanzpositionen nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben der Anlagenbewertung erklären;
  • Strichaufzählung
    Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen sowie eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkung der Anlagenbewertung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären;
  • Strichaufzählung
    ein Anlageverzeichnis erklären und Anlagenzugänge im Anlageverzeichnis erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Verbrauchsermittlung durchführen sowie Bestandsveränderungen inklusive Schwund und Abwertung verbuche;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben der Forderungsbewertung erklären;
  • Strichaufzählung
    die Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung von Forderungen auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erläutern;
  • Strichaufzählung
    komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Material, Waren (computerunterstützt):

Einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bewertung von Verbindlichkeiten und die entsprechenden Buchungen vornehmen, deren Aufgabe erklären sowie die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe der Rechnungsabgrenzung erklären, die Art der notwendigen Rechnungsabgrenzung erkennen, sowie die Auswirkung der Bewertung von Rechnungsabgrenzungen auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Erfolg unter Berücksichtigung der Bewertungsarbeiten ermitteln;
  • Strichaufzählung
    eine Erfolgsverteilung für eine Gesellschaftsform erstellen und kontieren;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht bzw. Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären;
  • Strichaufzählung
    Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen;
  • Strichaufzählung
    den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären;
  • Strichaufzählung
    komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen, Erfolgsermittlung, Erfolgsverteilung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Unternehmensrecht, Steuerrecht (in Grundzügen).

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Rücklagen und deren Verortung in der Bilanz erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Rückständen erklären;
  • Strichaufzählung
    einen Jahresabschluss lesen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    aus dem Jahresabschluss finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen, interpretieren sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    Kapitalflussrechnungen erstellen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der Jahresabschlusses mit Instrumenten der Gefahrenfrüherkennung (zB Quicktest) auswerten und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen;
  • Strichaufzählung
    komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen.

Lehrstoff:

Rücklagen:

Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht.

Jahresabschluss:

Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Budgets für touristische Betriebe erstellen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen;
  • Strichaufzählung
    komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen.

Lehrstoff:

Planungsrechnung (Budget).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Aktuelle Entwicklungen.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“).

3.6 RECHT

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe;
  • Strichaufzählung
    die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
  • Strichaufzählung
    Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Rechtsvorschriften und –quellen beschreiben.

Lehrstoff:

Privatrecht.

Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht.

Grund- und Menschenrechte.

Non-Governmental Organisations.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe;
  • Strichaufzählung
    die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
  • Strichaufzählung
    Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Rechtsvorschriften und –quellen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Merkmale der österreichischen Verfassung benennen;
  • Strichaufzählung
    Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen rechtlichen Systems beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU Bürgerinnen und Bürger handeln und aktuelle politische Entwicklungen nennen.

Lehrstoff:

Strafrecht und Strafprozessrecht.

Österreichische Verfassung:

Aufgaben des Staates, österreichischer Parlamentarismus und Formen der direkten Demokratie.

Österreichische Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung.

Europäische Union:

Institutionen, Aufgabenbereiche, Gesetzgebungskompetenz.

Aktuelle politische Entwicklungen.

4. ALTERNATIVER PFLICHTBEREICH 4.a GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.a.1 KÜCHENORGANISATION, KOCHEN UND ERNÄHRUNG

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene, Ergonomie beschreiben und diese in betrieblichen Situationen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die fachtheoretischen Grundlagen der Gartechniken praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die regionalen bzw. saisonalen Qualitätskriterien der verwendeten Lebensmittel und deren Verwendungsmöglichkeiten nennen sowie die Qualität von Speisen optisch und sensorisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Grundrezepturen fachgerecht unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Aspekte zubereiten und mengenmäßig anpassen;
  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen;
  • Strichaufzählung
    gewissenhaft mit den verwendeten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen;
  • Strichaufzählung
    ökologische und ökonomische Maßnahmen anwenden;
  • Strichaufzählung
    fachtheoretische Kenntnisse bei der Zusammenstellung und Planung von einfachen Menüs anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Ernährung erklären;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Fachausdrücke anwenden.

Lehrstoff:

Berufsbild Köchin bzw. Koch.

Unfallverhütung, Brandschutz und Erste Hilfe.

Ergonomie.

Einrichtung und Inventar.

Einfache Produktionsprozesse (kochtechnische Grundfertigkeiten und Vorbereitungsarbeiten, Grundzubereitungsarten, Grundrezepturen, Menüplanung).

Qualitätskontrolle von Speisen.

Gute Hygienepraxis.

Fachvokabular.

Ernährung (Grundlagen).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Speisen der regionalen und nationalen Küche unter Anwendung ernährungsbezogener Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über einen wertschätzenden Umgang sowie eine situationsgerechte Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen;
  • Strichaufzählung
    können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können den unterschiedlichen Lebensmitteln die passende Lagerung, Konservierung und Verwendungsmöglichkeit zuordnen;
  • Strichaufzählung
    können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    beherrschen die gängigen Fachausdrücke.

Lehrstoff:

Regionale und nationale Speisen, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Lebensmittelqualität und Lebensmittelkennzeichnung.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Konservierungsmethoden, Lagerhaltung

Gute Hygienepraxis.

Fachvokabular.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    theoretische und praktische Grundlagen der Speisenzubereitungen in einer Restaurant- und/oder Großküche unter Berücksichtigung saisonaler sowie ernährungsphysiologischer Aspekte umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Convenience Produkte bedarfsgerecht einsetzen und kritisch bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben.
  • Strichaufzählung
    Lebensmittel des täglichen Bedarfs, auch mit Computerunterstützung bestellen, den Hygienebestimmungen entsprechend übernehmen und fachgerecht lagern.
  • Strichaufzählung
    die gängigsten Fachausdrücke erklären und verwenden.

Lehrstoff:

Regionale und nationale Speisen, Convenience Produkte, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten, komplexe Arbeitsprozesse.

Lebensmittelqualität und Lebensmittelkennzeichnung, Lagerhaltung.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Gute Hygienepraxis.

Fachspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen.
  • Strichaufzählung
    können unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse Speisenfolgen, planen, organisieren sowie herstellen.
  • Strichaufzählung
    können die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben.
  • Strichaufzählung
    haben grundlegendes, theoretisches Wissen sowie praktische Fertigkeiten, um selbstständig Rezepturen unter ernährungsphysiologischen Aspekten zu erarbeiten und mit modernen Zubereitungstechniken umzusetzen.
  • Strichaufzählung
    können die theoretischen Grundlagen der À-la-carte Küche unter Anleitung praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    wissen über die Grundstrukturen von Catering-, Buffet- und Bankettorganisation Bescheid;
  • Strichaufzählung
    können auf Beschwerden und Reklamationen angemessen und professionell reagieren;
  • Strichaufzählung
    können die gängigsten Fachausdrücke erklären und verwenden.

Lehrstoff:

Ausgewählte regionale-, nationale-, internationale Speisen, À-la-carte Küche, Menüarten, Menügestaltung.

Veranstaltungsorganisation (Catering, Bankett, Buffet).

Qualitätskontrolle von Speisen.

Aktuelle Trends und Ernährungsformen.

Hygienepraxis.

Beschwerdemanagement.

Fachvokabular.

4.a.2 SERVICEORGANISATION, SERVIEREN UND GETRÄNKE

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    zeigen eine positive Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Restaurantfachfrau bzw. dem Restaurantfachmann;
  • Strichaufzählung
    können die theoretischen Grundlagen der Unfallverhütung, der Sicherheitsbestimmungen und der aktuellen Hygienerichtlinien beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können unter Anleitung aufdecken und servieren;
  • Strichaufzählung
    können Heißgetränke zubereiten und servieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über grundlegende Kenntnisse ausgewählter Getränke;
  • Strichaufzählung
    können mit Lebensmitteln, Getränken und Arbeitsmaterialien sorgfältig umgehen;
  • Strichaufzählung
    können mit Alkohol sachgemäß umgehen und die Gefahren des Alkohols beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können die wesentlichen Fachbegriffe erklären.

Lehrstoff:

Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Servierbrigaden und Serviersysteme.

Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmungen.

Gute Hygienepraxis.

Inventar und Serviergegenstände.

Mise en Place Arbeiten, grundlegende Servier- und Tragübungen, praktische Grundsätze des Servierens.

Getränke- und Weinservice, einfaches Speisen- und Frühstücksservice.

Tischkultur und Gestaltung, Gedeckarten, Menüreihenfolge.

Fachausdrücke.

Getränke:

Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke, Schankanlagen, Gefahren des Alkohols.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können nationale und internationale Gäste fachlich kompetent beraten;
  • Strichaufzählung
    können Servierabläufe im Restaurant durchführen;
  • Strichaufzählung
    können Speisen-, Menü- und Getränkekarten gestalten;
  • Strichaufzählung
    können die unterschiedlichen Bonier- und Abrechnungssysteme anwenden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über Kenntnisse im Bereich Produktion, Verkauf sowie Ausschank von Bier und Wein.

Lehrstoff:

Mahlzeiten des Tages, gehobenes Menüservice, erweitertes Frühstücksservice.

Gestaltung von Speise-, Menü- und Getränkekarten.

Bonier- und Abrechnungssysteme, Erstellen von Gästerechnungen.

Gästebetreuung.

Ess- und Trinkgewohnheiten verschiedener Kulturen.

Gute Hygienepraxis.

Getränke:

Bier, Wein, Weinland Österreich.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Aufgaben des Servicebereiches selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    können verschiedene Arten des Getränkeservices anwenden;
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Arbeiten am Tisch des Gastes durchführen;
  • Strichaufzählung
    können Veranstaltungen unter Anleitung planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    können Spezialgedecke beschreiben;
  • Strichaufzählung
    haben erweiterte Kenntnisse über Getränke;
  • Strichaufzählung
    können ihr Wissen über die Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken anwenden.

Lehrstoff:

Getränkeservice und gehobenes Weinservice, Englisches und Französisches Service.

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Spezialgedecke.

Bankett, Seminar und Catering.

Getränke:

Internationale Weinbaugebiete, Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine, Destillationsverfahren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Menü-, Speise- und Getränkekarten erklären;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Arbeiten am Tisch des Gastes, inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten, selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    Servierabläufe selbstständig organisieren;
  • Strichaufzählung
    am Gästetisch eine professionelle Getränke- und Speisenempfehlung durchführen;
  • Strichaufzählung
    auf Anfragen sowie Beschwerden des Gastes angemessen und professionell reagieren;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse im Bereich der Bar anwenden.

Lehrstoff:

Harmonie von Speisen und Getränken, Service von Speisen und Getränken.

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufspsychologie.

Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.

Getränke:

Die Bar, Barstock, Bargetränke, Spirituosen.

4.b TOURISMUSMANAGEMENT UND SEMINARE 4.b.1 TOURISMUSMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe beschreiben und ihre Zusammenhänge in touristischen Unternehmen erkennen;
  • Strichaufzählung
    realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Verantwortungsbereiche übernehmen, Aufgaben verantwortungsbewusst erledigen und in Teilbereichen eigenständig entsprechend ihrer Rolle in der betrieblichen Organisation handeln;
  • Strichaufzählung
    die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    touristische Angebote erstellen.

*) Anwendung und Weiterentwicklung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und diese dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung nonverbalen Verhaltens einschätzen;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arbeitsmethoden und Medien situationsgerecht einsetzen.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    strukturiert, ergebnisorientiert, selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    sorgfältig und verlässlich arbeiten;
  • Strichaufzählung
    mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;
  • Strichaufzählung
    ihr äußeres Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  • Strichaufzählung
    mit sich und anderen wertschätzend umgehen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches einschätzen und aktiv kommunizieren.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets.

Anforderungen an touristische Produktgestaltung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe beschreiben und ihre Zusammenhänge in touristischen Unternehmen erkennen;
  • Strichaufzählung
    realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Verantwortungsbereiche übernehmen, Aufgaben verantwortungsbewusst erledigen und in Teilbereichen eigenständig entsprechend ihrer Rolle in der betrieblichen Organisation handeln;
  • Strichaufzählung
    die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Qualitätsmanagements auf den touristischen Bereich anwenden;
  • Strichaufzählung
    geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen.

*) Anwendung und Weiterentwicklung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und diese dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung nonverbalen Verhaltens einschätzen;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arbeitsmethoden und Medien situationsgerecht einsetzen.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    strukturiert, ergebnisorientiert, selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    sorgfältig und verlässlich arbeiten;
  • Strichaufzählung
    mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;
  • Strichaufzählung
    ihr äußeres Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  • Strichaufzählung
    mit sich und anderen wertschätzend umgehen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches einschätzen und aktiv kommunizieren.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets.

Qualitätsmanagement in der konkreten Anwendung.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe erklären und ihre Zusammenhänge in touristischen Unternehmen erkennen;
  • Strichaufzählung
    realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Verantwortungsbereiche übernehmen, Aufgaben verantwortungsbewusst erledigen und in Teilbereichen eigenständig entsprechend ihrer Rolle in der betrieblichen Organisation handeln;
  • Strichaufzählung
    die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einzelne Salestechniken und Methoden des aktiven Kundenmanagements anwenden;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Aufgabenbereiche im Front Office erfüllen;
  • Strichaufzählung
    bei Konflikten und Beschwerden die Situation analysieren und Lösungen vorschlagen.

*) Anwendung und Weiterentwicklung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und diese dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung nonverbalen Verhaltens einschätzen;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arbeitsmethoden und Medien situationsgerecht einsetzen.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    strukturiert, ergebnisorientiert, selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    sorgfältig und verlässlich arbeiten;
  • Strichaufzählung
    mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;
  • Strichaufzählung
    ihr äußeres Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  • Strichaufzählung
    mit sich und anderen wertschätzend umgehen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches einschätzen und aktiv kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    sind sich der Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches bewusst und können aktiv kommunizieren.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

Einzelne Salestechniken und Methoden des aktiven Kundenmanagements in der konkreten Anwendung.

Aufgabenbereiche im Front Office, Reservierungssysteme, Konflikt- und Beschwerdemanagement.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe erklären und ihre Zusammenhänge in touristischen Unternehmen erkennen;
  • Strichaufzählung
    realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Verantwortungsbereiche übernehmen, Aufgaben verantwortungsbewusst erledigen und in Teilbereichen eigenständig entsprechend ihrer Rolle in der betrieblichen Organisation handeln;
  • Strichaufzählung
    die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Destinationsmanagements erklären;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Destinationsmanagements für die Vermarktung touristischer Angebote einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Eventmanagements beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Events planen, organisieren und evaluieren.

*) Anwendung und Weiterentwicklung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und diese dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung nonverbalen Verhaltens einschätzen;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arbeitsmethoden und Medien situationsgerecht einsetzen.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    strukturiert, ergebnisorientiert, selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    sorgfältig und verlässlich arbeiten;
  • Strichaufzählung
    mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;
  • Strichaufzählung
    ihr äußeres Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  • Strichaufzählung
    mit sich und anderen wertschätzend umgehen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches einschätzen und aktiv kommunizieren.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets.

Destinationsmanagement.

Eventmanagement.

Anwendung von Teilen aus dem Projektmanagement und Projektorganisationsstrukturen.

4.b.2 SEMINARE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können sich zusätzlich zu den im Stammbereich und in der Vertiefung erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Beruf und Alltag voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche, vertiefende Inhalte, mit Bezug zur Bildungs- und Lehraufgabe.

4.a.3/4.b.3 WAHLPFLICHTBEREICH: SPEZIALISIERUNG

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen (siehe Abschnitt römisch drei Schulautonome Bestimmungen ff.).

Modul – „Jungsommelière und Jungsommelier Österreich“

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Arbeitsaufgaben eines Sommelière bzw. eines Sommeliers beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Grundlagen des österreichischen Weinbaus erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung sowie den sachgemäßen Umgang mit Alkohol darstellen;
  • Strichaufzählung
    Weinbau- und Kellertechnik der Winzerin bzw. des Winzers beschreiben.

Lehrstoff:

Arbeitsaufgaben einer Sommelière bzw. eines Sommeliers .

Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    österreichische Weinbaugebiete und deren Weine benennen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte internationale Weinbaugebiete und deren Weine beschreiben.

Lehrstoff:

Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Getränke, insbesondere Weine verkosten, beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    österreichische Weintypen erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    österreichische Weintypen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Getränke, insbesondere Weine, verkosten, beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    eine Weinkarte erstellen;
  • Strichaufzählung
    Weineinkauf und Lagerung beschreiben und durchführen;
  • Strichaufzählung
    eine Gästeberatung und Gästebetreuung durchführen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Trends in der Weinbauszene beschreiben.

Lehrstoff

Sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken, Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation.

Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation und Umgang mit dem Gast.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

Modul – „Käsekennerin und Käsekenner in Österreich“

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Käses geben und die wirtschaftliche Bedeutung von Käse in Geschichte und Gegenwart nennen;
  • Strichaufzählung
    wissen über den Rohstoff Milch Bescheid und können die ernährungsphysiologische Bedeutung von Käse erklären;
  • Strichaufzählung
    können den Weg von der Milch zum Käse beschreiben und das Grundschema der Käseherstellung theoretisch erklären;
  • Strichaufzählung
    können die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Lebensmittelhygiene nennen.

Lehrstoff:

Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung.

Einführung in die Sensorik, Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die sensorische Analyse eines Käses anhand einer Checkliste durchführen;
  • Strichaufzählung
    die für den Käseeinkauf relevanten Faktoren erläutern sowie Käse fachlich richtig verpacken und lagern;
  • Strichaufzählung
    fehlerhafte Käse erkennen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer in Bezug auf die Käsetradition erläutern;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Reifungstypen erklären.

Lehrstoff:

Reifungstypen, Qualitätsmerkmale, Käseeinkauf, Lagerung.

Käseland Österreich.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Harmonie verschiedener Käsesorten und Getränke erläutern sowie Brot und Beigaben empfehlen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Käsetypen, deren Charakteristik und typischen Geschmack beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Käse der wichtigsten internationalen Länder beschreiben und deren ursprungsgeschützte Bezeichnungen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und die Bedeutung des Affinierens beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe verwenden.

Lehrstoff:

Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie.

Käse und Getränke, Käse und Brot/Gebäck, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse.

Käse in Europa.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein praxisbezogenes Angebot (Wareneinsatz) laut vorgegebener Aufgabenstellung erstellen;
  • Strichaufzählung
    entsprechende Beratung bei der Auswahl des Käseangebotes durchführen und ein Verkaufsgespräch führen;
  • Strichaufzählung
    auf Gästewünsche reagieren und mit Reklamationen umgehen;
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen über Käse mit anderen Gegenständen vernetzt anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen Käsewagen nach fachlichen Kriterien aufbauen und ein situationsadäquates Käseservice durchführen.

Lehrstoff:

Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen.

Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement.

Angebotserstellung, Kalkulation.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

Modul – „Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich“

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bekleidungsrichtlinien und die unterschiedlichen Anforderungen an das Barpersonal erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Gefahren und den sachgemäßen Umgang mit Alkohol beschreiben;
  • Strichaufzählung
    eine Bar Mise en Place selbstständig aufbauen und einfache alkoholfreie Mixgetränke zubereiten;
  • Strichaufzählung
    den geschichtlichen Hintergrund der Bar und der Cocktails sowie die Grundlagen eines Barstocks erklären;
  • Strichaufzählung
    die Verwendung von Bargeräten, -utensilien und -gläsern erklären und diese fachgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    alkoholfreie Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden.

Lehrstoff:

Gefahren des Alkohols, Barpersonal.

Bar Mise en Place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails.

Grundlagen des Barstock, Bargeräte, –utensilien, Bargläser.

Alkoholfreie Getränke.

Fachvokabular.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Bartypen und deren Schwerpunkte beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einfache Mixgetränke mit Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Kalkulation sowie der Barkartengestaltung beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    können alkoholische Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden..

Lehrstoff:

Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen. Barkalkulation, Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau).

Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und sind in der Lage, alkoholfreie Eigenkreationen zu erstellen;
  • Strichaufzählung
    können aktuelle Trends in der Bar erläutern;
  • Strichaufzählung
    können Barmaße erklären und einen Barstock aufbauen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Mixgetränke sowie deren Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    können alkoholfreie Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden;
  • Strichaufzählung
    können Getränke in Optik und Geruch beschreiben.

Lehrstoff:

Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen.

Trends in der Bar, Showbarkeeping, Barmaße, erweiterter Barstock.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren.

Mixgetränkegruppen mit Rezepturen.

Destillationsverfahren, Spirituosen.

Sensorik – CO (Couleur-Odeur).

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und sind in der Lage, alkoholfreie Eigenkreationen zu erstellen;
  • Strichaufzählung
    verkaufsfördernde Maßnahmen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Standardrezepturen jeder Mixgetränkegruppe beschreiben und diese fachgerecht zubereiten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Zigarrenkunde wiedergeben und ein Zigarrenservice beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einer Barkarte beschreiben und dieses Wissen anwenden;
  • Strichaufzählung
    alkoholische Getränke in der Bar fachgerecht verwenden und sind in der Lage, diese in Optik und Geruch zu beschreiben.

Lehrstoff:

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen.

Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service).

Barkarte.

Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur-Odeur).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

5. BETRIEBSPRAKTIKUM UND ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine positive Einstellung zur Dienstleistung.
  • Strichaufzählung
    entsprechen in Erscheinungsbild und Kleidung den Anforderungen des Berufsbildes;
  • Strichaufzählung
    können Gäste betreuen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung, des Hygienemanagements sowie der Abfallbewirtschaftung unter Anleitung praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können unter Anleitung betriebsrelevante Maschinen bedienen;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache Betriebsabläufe in der Gastronomie und Hotellerie;
  • Strichaufzählung
    können unter Anleitung im Team mitarbeiten.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast.

Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Gästetypen erkennen und auf deren Bedürfnisse eingehen;
  • Strichaufzählung
    wissen über unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- bzw. Verpflegungsbetrieben Bescheid und arbeiten aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mit.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwenden von Checklisten.

römisch zwei. Jahrgang:

3.Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage Umgangsformen situationsgerecht einzusetzen und selbstbewusst aufzutreten;
  • Strichaufzählung
    wissen über unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- bzw. Verpflegungsbetrieben Bescheid und arbeiten aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mit;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen des Projektmanagements unter Anleitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen des betrieblichen Hygienemanagements beschreiben und die gute Hygienepraxis fachgerecht anwenden.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwendung von Checklisten.

Gute Hygienepraxis.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, wirtschaftlich zu denken und zu handeln;
  • Strichaufzählung
    können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege entwickeln;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen des Projektmanagements anwenden;
  • Strichaufzählung
    wissen über die Grundlagen des Veranstaltungsmanagements Bescheid;
  • Strichaufzählung
    können touristische Veranstaltungen im Team planen, durchführen und evaluieren.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Branchenspezifische Software.

Veranstaltungsmanagement.

Durchführung eines Projektes.

römisch drei. Jahrgang:

5. und 6.Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)
  • Strichaufzählung
    verstehen betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen und können Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen;
  • Strichaufzählung
    sind sich der steigenden Bedeutung des Dienstleistungssektors bewusst;
  • Strichaufzählung
    können kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design);
  • Strichaufzählung
    können geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen;
  • Strichaufzählung
    verstehen den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung und können ihn organisatorisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten;
  • Strichaufzählung
    können Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  • Strichaufzählung
    können Veranstaltungen, besonders im gastronomischen und touristischen Bereich, unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen, organisieren und durchführen.

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  • Strichaufzählung
    standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren;

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    können strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten;
  • Strichaufzählung
    sind teamfähig und können Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können sorgfältig und verlässlich arbeiten;
  • Strichaufzählung
    können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;
  • Strichaufzählung
    können Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;
  • Strichaufzählung
    können das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  • Strichaufzählung
    sind sich der Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches bewusst und können aktiv kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung, vor allem mit Bezug zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote, vor allem mit Bezug zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements (zB Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen).

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements, vor allem in Bezug zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

6. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

Bereich Sportliche Animation

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Didaktische Grundsätze:

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
  • Strichaufzählung
    Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang im Ausmaß von 16 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, ein konkreter Bezug zur Ausbildung (v.a. Cluster 4) muss gegeben sein.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

E. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt D Ziffer eins

2. Religion

Wie Abschnitt römisch fünf

3. Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Im RIS seit

11.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2026

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40235036

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