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Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Anl. 1/2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 340/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 395/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/2

Inkrafttretensdatum

11.12.2019

Außerkrafttretensdatum

31.08.2021

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021

Text

Anlage A2 ZWEIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

 

1.

Religion

2

2

4

(römisch drei)

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität

 

 

 

 

2.1

Deutsch

3

4

7

(römisch eins)

2.2

Englisch

2

2

4

(römisch eins)

2.3

Geschichte und Recht

0

2

2

römisch drei

2.4

Politische Bildung

2

0

2

römisch drei

2.5

Naturwissenschaftliche Grundlagen2

0

3

3

römisch drei

2.6

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation3

3

2

5

römisch drei

2.7

Musik und kreativer Ausdruck

4

4

8

römisch vier a

3.

Wirtschaftliche Grundlagen

 

 

 

 

3.1

Wirtschaftliche Bildung4 5

4

5

9

römisch zwei

3.2

Officemanagement5

3

2

5

römisch drei

3.3

Berufsorientierung5 6

3

0

3

römisch drei

4.

Ernährung, Gesundheit und Gastronomie

 

 

 

 

4.1

Ernährung und Gesundheit

2

2

4

römisch drei

4.2

Küche, Service und Betriebsorganisation5

6

6

12

römisch vier

5.

Bewegung und Sport

2

2

4

(römisch vier a)

Gesamtwochenstundenzahl

36

36

72

 

B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7

 

 

 

 

C. Förderunterricht7

 

 

 

 

______________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom mit 2-5 Wochenstunden festgelegt werden.

4 Inklusive wirtschaftliches Rechnen.

5 Mit Computerunterstützung.

6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom auf 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

D. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der zweijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der zweijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

4 Gemäß Stundentafel der zweijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der Paragraphen 52 und 62 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in Lehre und Berufsschule in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des Dienstleistungssektors), Verwaltung, Gastronomie und Ernährung vorbereiten sowie zum Übertritt in weiterführende Schulen befähigen.

Der erfolgreiche Abschluss der 1. Klasse entspricht dem erfolgreichen Abschluss der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten.

Durch eine Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  • Strichaufzählung
    Allgemeinbildung einschließlich Naturwissenschaften und kulturelle Bildung,
  • Strichaufzählung
    Sprache und Kommunikation,
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Bildung,
  • Strichaufzählung
    Informations- und Kommunikationstechnologien,
  • Strichaufzählung
    Ernährung und Gastronomie sowie
  • Strichaufzählung
    berufsorientierte Praxis

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    sie können ihre Aufgaben mit Selbstvertrauen und fachlicher Kompetenz erledigen;
  • Strichaufzählung
    sie können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln;
  • Strichaufzählung
    sie haben ein grundlegendes Theorie- und Faktenwissen für Ausbildungen in einschlägigen Berufsfeldern;
  • Strichaufzählung
    sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden;
  • Strichaufzählung
    sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und verantwortlichem Handeln fähig;
  • Strichaufzählung
    sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren;
  • Strichaufzählung
    sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln;
  • Strichaufzählung
    sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen;
  • Strichaufzählung
    sie können selbstständig bekannte Arbeitssituationen bewältigen;
  • Strichaufzählung
    sie können einfache Sachverhalte in der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    sie können sich in einfachen routinemäßigen Situationen des Alltags in der englischen Sprache verständigen;
  • Strichaufzählung
    sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen;
  • Strichaufzählung
    sie erkennen die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    Informationen zielgerichtet beschaffen, filtern und nutzen;
  • Strichaufzählung
    kreativ arbeiten;
  • Strichaufzählung
    sich mit aktuellen Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Medien verantwortungsbewusst nutzen;
  • Strichaufzählung
    angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    erreichen in Englisch das Niveau des Basic Users A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen sowie das Niveau A2 in der Fertigkeit Schreiben.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Wirtschaft als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen;
  • Strichaufzählung
    können wesentliche Merkmale des eigenen Lebens- und Wirtschaftsraumes aufzählen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über wirtschaftliche Grundkenntnisse;
  • Strichaufzählung
    können die wechselseitige Beeinflussung und Entwicklung von Mensch und Ökosystem erkennen sowie verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln;
  • Strichaufzählung
    können Informationstechnologien verantwortungsbewusst, situationsgerecht und rechtskonform nutzen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
  • Strichaufzählung
    können mit fachspezifischen Medien zielgerichtet und bewusst umgehen;
  • Strichaufzählung
    können mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im alltäglichen Bereich bewältigen;
  • Strichaufzählung
    können einfache, vertraute Informationen aus dem alltäglichen, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, verarbeiten und verwenden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GESUNDHEIT UND GASTRONOMIE

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Berufsfelder der Gastronomie und Ernährung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    in ihrem beruflichen Handeln die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Gesundheitsorientierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Qualitätssicherung beschreiben und Maßnahmen der Qualitätssicherung anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erfüllen;
  • Strichaufzählung
    strukturiert, kreativ und lösungsorientiert arbeiten sowie Arbeitsanleitungen folgen;
  • Strichaufzählung
    Lebensmittel verantwortungsbewusst auswählen und Ernährungsrichtlinien praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    theoretisches Fachwissen vernetzt in die Praxis umsetzen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 5 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Berufsorientierung“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 3 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen, ausgenommen der Pflichtgegenstand „Religion“, kann erhöht werden und/oder
  2. Ziffer 2
    es kann eine Verbindliche Übung im Ausmaß von mindestens 2 Wochenstunden eingeführt werden.
  3. Ziffer 3
    Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung von 72 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Wird eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. und 2. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Strichaufzählung
    Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  • Strichaufzählung
    Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  • Strichaufzählung
    Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
  • Strichaufzählung
    Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  • Strichaufzählung
    In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  • Strichaufzählung
    Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  • Strichaufzählung
    Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  • Strichaufzählung
    Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
  • Strichaufzählung
    Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
  • Strichaufzählung
    Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  • Strichaufzählung
    Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  • Strichaufzählung
    Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  • Strichaufzählung
    Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:

Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.

Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist möglichst häufig in den Unterricht zu integrieren.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:

In diesem Unterrichtsgegenstand ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik und kreativer Ausdruck:

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und gestalterische Praxis.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaftliche Bildung:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Zusammenhänge und
  • Strichaufzählung
    deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  • Strichaufzählung
    die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
  • Strichaufzählung
    die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Berufsorientierung:

Die Durchführung berufspraktischer Informationsveranstaltungen (Besuch von Messen, Arbeitsmarktservice, Betrieben, Arbeiterkammer, Wirtschaftsförderungsinstitut, Einladung externer Expertinnen und Experten) ist vorzusehen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Ernährung und Gesundheit:

Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins.

Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in den persönlichen Bereich transferieren zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Küche, Service und Betriebsorganisation:

Zur Sicherung des Transfers in die Lebenswirklichkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Küche, Service und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  • Strichaufzählung
    Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  • Strichaufzählung
    Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  • Strichaufzählung
    Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  • Strichaufzählung
    Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  • Strichaufzählung
    Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  • Strichaufzählung
    Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik und kreativer Ausdruck“.
  • Strichaufzählung
    Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  • Strichaufzählung
    In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
  • Strichaufzählung
    organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaftliche Grundlagen, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Küche, Service und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT 2.1 DEUTSCH

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihrer Kreativität mündlich und schriftlich Ausdruck verleihen;
  • Strichaufzählung
    können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
  • Strichaufzählung
    können aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    können mündliche und schriftliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    können passende Gesprächsformen in alltäglichen Sprechsituationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache beantworten;
  • Strichaufzählung
    können einfache Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über grundlegendes Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können Arten und Funktionen der Massenmedien aufzählen;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik.

Häufige Fremdwörter.

Mündliche Kommunikation:

Aktives Zuhören und verständliche Beantwortung von Fragen in Standardsprache.

Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Lesen:

Lesetechniken.

Herausfiltern von Informationen.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsorten (zB Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, Zusammenfassung, Bewerbung, Lebenslauf).

Reflexion und kulturelle Bezüge:

Massenmedien.

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihrer Kreativität mündlich und schriftlich Ausdruck verleihen;
  • Strichaufzählung
    können Regeln der Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    können mündliche und schriftliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    können passende Gesprächsformen in verschiedenen Sprechsituationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können an Diskussionen teilnehmen und aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  • Strichaufzählung
    können Informationen einholen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können Massenmedien zielorientiert als Informationsquellen nutzen;
  • Strichaufzählung
    können sprachliche Äußerungen, insbesondere in den Medien, situationsgerecht beurteilen und einordnen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Mündliche Kommunikation:

Entnahme von Kerninformationen.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Verständliche und angemessene Formulierung in Standardsprache.

Aktives Zuhören, Diskussion.

Argumente und Stellungnahmen.

Lesen:

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Textsorten (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Jugendliteratur, Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Informationen und Meinungen in Print- und Online-Medien.

Schreiben:

Textsortenwissen (zB Charakteristik, Exzerpt, Bewerbung, Lebenslauf; Brief, E-Mail).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Verknüpfende Elemente.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Reflexion und kulturelle Bezüge:

Massenmedien als Informationsquellen.

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen und Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können kurzen einfachen Alltagstexten und kurzen einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
  • Strichaufzählung
    können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse berichten;
  • Strichaufzählung
    können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen lexikalischen, grammatikalischen, phonologischen und orthografischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen verschiedenen Kulturen wahrnehmen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in einfacheren Tonaufnahmen und Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeit und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können ein Gespräch beginnen, kurze Zeit in Gang halten und beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen lexikalischen, grammatikalischen, phonologischen und orthografischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen verschiedenen Kulturen wahrnehmen und reflektieren.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Tourismus und Gastronomie, Gesundheit.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie (zB Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen); einfache Telefonate.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2.3 GESCHICHTE UND RECHT

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    kritisch mit der Berichterstattung in den Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    historische Zusammenhänge beschreiben;
  • Strichaufzählung
    das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    die weltweite politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der Staaten untereinander beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die gegenwärtige Weltlage mit besonderer Betonung der Situation in Österreich und Europa wahrnehmen und sie beurteilen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüber stehen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und sie reflektieren;
  • Strichaufzählung
    soziale und politische Situationen und Vorgänge beurteilen;
  • Strichaufzählung
    entsprechend ihrer rechtlichen Situation als Familienmitglied und als Teil der Gesellschaft handeln.

Lehrstoff:

Aufgabe der Geschichte.

Historische Epochen im Überblick.

Politische und wirtschaftliche Situation in Europa nach dem Ersten Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme, Kommunismus, Nationalsozialismus, Holocaust und Widerstand.

Zweiter Weltkrieg.

Österreich von 1945 bis heute.

Internationale Strukturen und Krisen von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

Grundlagen unseres Rechtssystems.

Familien- und Erbrecht.

Zivil- und Strafrecht (Unterscheidung, Grundzüge).

Entwicklung des Sozialstaates, Sozialrecht.

2.4 POLITISCHE BILDUNG

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können demokratische Prinzipien nennen und sie in ihrem Umfeld umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können kritisch mit der Berichterstattung in den Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    können historische Zusammenhänge beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Möglichkeiten politischer Partizipation zu nutzen;
  • Strichaufzählung
    können mit Behörden kommunizieren und dabei auch E-Government nützen;
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen;
  • Strichaufzählung
    können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüber stehen;
  • Strichaufzählung
    können aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können soziale und politische Situationen und Vorgänge wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    können sozial verantwortlich handeln.

Lehrstoff:

Aufbau und Aufgaben des Staates (Österreichische Verfassung).

Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Grund- und Freiheitsrechte, Staatsbürgerschaft.

Gerichtsbarkeit.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreichs (politische Parteien, Sozialpartner, Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation).

Jugendschutzgesetz.

Österreich als Teil der Europäischen Union.

Österreich im internationalen Kontext (UNO).

2.5 NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

2.Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können naturwissenschaftliche Grundbegriffe erklären;
  • Strichaufzählung
    können die Auswirkungen gefährlicher Stoffe auf Gesundheit und Umwelt einschätzen und wissen über Sicherheitsvorkehrungen Bescheid;
  • Strichaufzählung
    können Energieformen, Energieträger und Energiesparmaßnahmen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verfügen über Grundkenntnisse der Lebensfunktion tierischer und pflanzlicher Organismen;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung der Mikroorganismen für den Menschen (zB Krankheitserreger) erklären;
  • Strichaufzählung
    können die Wechselwirkungen der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt erfassen;
  • Strichaufzählung
    können die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder und jedes Einzelnen zum Schutz der Umwelt erkennen und selbst daran mitwirken;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Genetik beschreiben.

Lehrstoff:

Physikalische Grundgrößen.

Elektrizitätslehre (Grundlagen, Gefahren und Schutzmaßnahmen des elektrischen Stromes).

Radioaktivität (Atomkraftwerke – Vorteile, Nachteile, Gefahren).

Wärmelehre, Energiegewinnung und Energiesparmaßnahmen.

Aufbau und Einteilung der Stoffe.

Luft (Zusammensetzung, Luftverschmutzung und -reinhaltung, Grenzwerte).

Wasser (chemische und physikalische Eigenschaften, Verschmutzung und Schutz).

Erdöl, Erdgas, Kohle (Entstehung, Gewinnung und wirtschaftliche Bedeutung).

Kunststoffe (Herstellung, Recycling, Umweltproblematik).

Grundlagen der organischen Chemie und Biochemie (Zellatmung, Fotosynthese).

Kennzeichen des Lebens, Aufbau und Funktion der Zelle (Zellvermehrung, Zellverbände – Gewebe und Organe).

Grundlagen der Vererbungslehre (von Mendel bis zur Gentechnik).

Mikroorganismen (insbesondere Krankheitserreger).

Anatomie und Systematik ausgewählter Tiere und Pflanzen.

Ökologie (ökologische Grundlagen und angewandte Ökologie).

2.6 PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
  • Strichaufzählung
    verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  • Strichaufzählung
    konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Techniken des Lernens für sich anwenden;
  • Strichaufzählung
    im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team, Bewerbungsgespräch).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten, gewaltfreie Lösungskompetenz).

Präsentation (zB inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
  • Strichaufzählung
    verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  • Strichaufzählung
    konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Techniken des Lernens für sich anwenden;
  • Strichaufzählung
    im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (verbale und nonverbale Kommunikation).

Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team, Bewerbungsgespräch).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten, gewaltfreie Lösungskompetenz).

Präsentation (zB inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

2.7 MUSIK UND KREATIVER AUSDRUCK

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihr individuelles schöpferisches Potentialentwickeln;
  • Strichaufzählung
    können experimentell und spielerisch handeln;
  • Strichaufzählung
    beherrschen stimmtechnische Grundlagen und können ihre Stimme gestalterisch einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundbegriffe vokaler und instrumentaler Klangkörper nennen;
  • Strichaufzählung
    können Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel – auch nach fachgerechter Arbeitsanleitung – einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Hör- und Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können sich mit Musik, bildender Kunst und Gestaltungserfahrung auseinandersetzen sowie anderen ihre Erfahrungen mitteilen;
  • Strichaufzählung
    können eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können neue Wege bei der Lösung von Aufgaben ausprobieren.

Lehrstoff:

Klassenmusizieren (vokal und instrumental).

Akustische Grundbegriffe, Instrumentenkunde.

Die menschliche Stimme.

Popkultur und Alltagsästhetik.

Missbrauch von Musik (zB akustische Reizüberflutung).

Musikdownloads – Urheberrecht.

Gestaltung (Farbe und Form, Flächengestaltungen, textile und andere kunsthandwerkliche Techniken).

Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen und Werbung.

Projekte.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihr individuelles schöpferisches Potentialentwickeln;
  • Strichaufzählung
    können experimentell und spielerisch handeln;
  • Strichaufzählung
    beherrschen stimmtechnische Grundlagen und können ihre Stimme gestalterisch einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel – auch nach fachgerechter Arbeitsanleitung – einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Beispiele für Kunst und Kunstschaffende aus Vergangenheit und Gegenwart nennen;
  • Strichaufzählung
    können eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können mit Medien gestaltend umgehen;
  • Strichaufzählung
    können neue Wege bei der Lösung von Aufgaben ausprobieren.

Lehrstoff:

Klassenmusizieren (vokal und instrumental).

Notation.

Entwicklung der Schallaufzeichnung.

Musik und bildnerisches Gestalten als Therapie.

Wirkung und Funktion von bildender Kunst und Musik.

Analyse und Gestaltung von Werbung.

Kunst verschiedener Epochen und Kulturen.

Gestaltung:

Gestaltungsprinzipien. Farbe, Form, Material, Raum.

Plakat, malerische und druckgraphische Techniken.

Experimentelle Techniken.

Textile und kunsthandwerkliche Techniken.

Dreidimensionale Gestaltung (Entwurf, Funktion, Material, Form).

Lösung von gestalterischen Aufgabenstellungen für den alltäglichen, beruflichen oder schulischen Bereich, auch unter Verwendung elektronischer Medien.

3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 3.1 WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Aufgabenstellungen aus dem Bereich des wirtschaftlichen Rechnens lösen;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Maßeinheiten umrechnen;
  • Strichaufzählung
    ein privates Kassabuch führen;
  • Strichaufzählung
    häufig vorkommende Zahlungsformen nennen und die entsprechenden Formulare richtig ausfüllen;
  • Strichaufzählung
    wichtige Belege erkennen und organisieren;
  • Strichaufzählung
    eine einfache Arbeitnehmerveranlagung durchführen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Teile eines Lohn- und Gehaltszettels benennen;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Wirtschaftskreislauf beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages nennen;
  • Strichaufzählung
    den Inhalt eines Kaufvertrages erklären;
  • Strichaufzählung
    ihre wichtigsten Rechte und Pflichten als verantwortungsvolle Konsumentinnen und Konsumenten nennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von E-Commerce nennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des richtigen Umgangs mit Geld anwenden und die Gefahren der Schuldenfalle einschätzen.

Lehrstoff:

Wirtschaftliches Rechnen:

Kopfrechnen, Schätzen, Runden, Schlussrechnung, Prozentrechnung.

Maßeinheiten.

Private Kassabuchführung.

Belege (Arten, Merkmale, Organisation).

Grundlagen der Wirtschaft.

Kaufvertrag (rechtliche Grundlagen, Zahlungsformen und Formulare, Abzahlungsgeschäfte, Konsumentenschutz, E-Commerce, Gewährleistung).

Umgang mit Geld.

Sparformen, Kredite und Bürgschaften.

Steuerrecht:

Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung.

Lohn- und Gehaltszettel.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen;
  • Strichaufzählung
    können eine einfache Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Geschäftsfälle verbuchen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Umsatzsteuer berechnen;
  • Strichaufzählung
    können steuerbare und nicht steuerbare Umsätze unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    haben topografische Grundkenntnisse über Österreich und Europa;
  • Strichaufzählung
    können sich mit Hilfe geografischer Hilfsmittel orientieren;
  • Strichaufzählung
    können die verschiedenen Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können die wichtigsten österreichischen Wirtschaftszweige aufzählen und Vergleiche zu anderen Staaten der EU ziehen;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Auswirkungen und Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der EU beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten erkennen;
  • Strichaufzählung
    können einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf sie selbst und die Gesellschaft erläutern;
  • Strichaufzählung
    können Zusammenhänge zwischen nachhaltigem Wirtschaften und Lebensqualität erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können ihr eigenes Konsumverhalten im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können Folgen einer vertragswidrigen Erfüllung des Kaufvertrages abschätzen.

Lehrstoff:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen.

Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer.

Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis.

Umsatzsteuervoranmeldung.

Doppelte Buchführung:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Einfache Geschäftsfälle (Verbuchung auch anhand von Belegen), Umsatzsteuer.

Orientierung auf der Erde:

Topografie, Orientierung im Raum mit und ohne Hilfsmittel.

Mensch und Naturraum:

Geozonen, Ökosysteme und ihre Beeinflussung durch den Menschen.

Konsumverhalten.

Grundlagen der Volkswirtschaft (Wirtschaftssysteme und Wirtschaftssektoren, Konjunktur und magisches Vieleck).

Globalisierung und Migration.

Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages.

Europäische Union.

3.2 OFFICEMANAGEMENT

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Hardwarekomponenten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware in bekannten Bereichen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Daten zügig über die Tastatur eingeben und formatieren;
  • Strichaufzählung
    die gängigsten Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Methoden der Büroorganisation und -kommunikation fachgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    Dateien selbstständig verwalten;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus dem Internet beschaffen und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    sicher im Internet agieren;
  • Strichaufzählung
    den eigenen Arbeitsplatz nach ergonomischen Richtlinien gestalten;
  • Strichaufzählung
    mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen verantwortungsbewusst umgehen.

Lehrstoff:

Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung.

Aktuelle Eingabesysteme, Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung:

Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms.

Illustrationen (Formen, Grafiken, ClipArt).

Richtlinien und Normen.

Schriftstücke.

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk.

Dateimanagement.

Präsentation:

Grundlagen eines Präsentationsprogramms.

Tabellenkalkulation:

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.

Internet:

Grundlagen; Internetdienste.

Datenschutz und -sicherheit, Urheberrecht.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Standardsoftware fachspezifisch und wirtschaftlich sinnvoll unter Anleitung und eigenständig anwenden;
  • Strichaufzählung
    ÖNORM-gerechte Schriftstücke erstellen;
  • Strichaufzählung
    Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen und drucken;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Layouts bei der Gestaltung von Dokumenten berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Methoden der Büroorganisation und -kommunikation effizient nutzen;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus dem Internet beschaffen und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    sicher im Internet agieren;
  • Strichaufzählung
    mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen verantwortungsbewusst umgehen.

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Umfangreiche Dokumente.

Geschäftliche Schriftstücke.

Datenaustausch mit und Datenintegration von anderen Programmen.

Seriendruck.

Bildschirmformulare.

Tabellenkalkulation:

Vertiefung.

Präsentation:

Vertiefung.

Bildbearbeitung:

Grundlagen.

3.3 BERUFSORIENTIERUNG

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung der persönlichen Arbeitsleistung in Bezug auf den eigenen Lebensunterhalt sowie zum wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehen der Gesellschaft begründen;
  • Strichaufzählung
    können Arbeit, Fortbildung und eine sinnvolle Freizeitgestaltung in Einklang bringen;
  • Strichaufzählung
    können die Berufsfindung als länger andauernden Prozess erkennen und daraus Strategien für die eigene Berufsfindung ableiten;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig und flexibel auf sich verändernde Anforderungen der Arbeitswelt reagieren;
  • Strichaufzählung
    können die Notwendigkeit der Weiterbildung erkennen und entsprechende Angebote für sich nutzen;
  • Strichaufzählung
    können die eigenen sozialen und fachlichen Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend handeln;
  • Strichaufzählung
    können das österreichische Ausbildungssystem sowie Ausbildungsformen in anderen EU-Ländern beschreiben und einen Überblick über die Systeme der Berufsausbildung geben;
  • Strichaufzählung
    können unterstützende Auskunftsstellen und -formen bei der Arbeitsplatzsuche und bei arbeitsrechtlichen Problemen nutzen und im Bedarfsfall selbstständig entsprechende Informationen einholen;
  • Strichaufzählung
    haben praktischen Einblick in Berufsbilder;
  • Strichaufzählung
    können die Dienstleistungen der Berufs- und Laufbahnberatung für die eigene Berufswahl nutzen;
  • Strichaufzählung
    können in ihrem Auftreten und ihrem Erscheinungsbild situationsadäquat den Anforderungen des Berufslebens entsprechen.

Lehrstoff:

Formen der Arbeit und ihr Stellenwert in der Gesellschaft.

Arbeits- und Berufswelt:

Berufssparten, Berufsfelder, Zugangswege, Weiterbildungsmöglichkeiten, Berufskrankheiten.

Wege der Berufsausbildung.

Motive der Berufswahl.

Kommunikationsformen.

Stellenbewerbung und Bewerbungsgespräch.

Soziales Betriebsgeschehen.

Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung:

Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Kollektivverträge, Formen der Entlohnung.

Berufliche Interessenvertretungen. Berufsvereinigungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Sozialversicherungsträger. Arten der Sozialversicherung.

Unfallverhütung. Arbeitssicherheit.

Projekte:

Bearbeiten von Arbeitsaufträgen, Auswerten von Informationen, Reflexion.

Trends und Innovationen der Arbeitswelt:

Neue Berufe, Umgang mit verschiedenen Kulturen, soziale Gruppen.

4. ERNÄHRUNG, GESUNDHEIT UND GASTRONOMIE 4.1 ERNÄHRUNG UND GESUNDHEIT

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können den Aufbau und die Funktionen des menschlichen Organismus beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können Maßnahmen und Bedeutung der Gesundheitsvorsorge beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Kenntnisse des Gesundheitstrainings umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung für die Gesundheit einschätzen und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    können ernährungsmitbedingte Krankheiten nennen;
  • Strichaufzählung
    haben grundlegende Kenntnisse über Nahrungsinhaltsstoffe und Lebensmittel und deren Bedeutung für den Organismus;
  • Strichaufzählung
    können Kostformen verschiedener Personengruppen erklären;
  • Strichaufzählung
    können sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten verantwortungsbewusst handeln;
  • Strichaufzählung
    können die grundlegenden Abläufe in der menschlichen Entwicklung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können Methoden der Familienplanung beschreiben und verantwortungsvolles Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Säuglingspflege und Pflege von erkrankten Angehörigen erklären;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Ersten Hilfe beschreiben.

Lehrstoff:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Gesundheitsvorsorge.

Sexualität:

Verhütung, Familienplanung.

Schwangerschaft, Geburt.

Gesundheit:

Erste Hilfe, Pflegemaßnahmen bei verschiedenen Personengruppen.

Grundlagen der Ernährung:

Aufgaben der Nahrung, Ernährung und Gesundheit.

Ernährungsmitbedingte Krankheiten.

Kostformen.

Inhaltsstoffe der Nahrung, Lebensmittel.

Lebensmittelqualität und -kennzeichnung.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Sensorik beschreiben und ausgewählte Lebensmittel sensorisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    haben grundlegende Kenntnisse über Getränke und können sich am Markt orientieren;
  • Strichaufzählung
    können Einflüsse auf das Ernährungs- und Konsumverhalten nennen und das eigene Verhalten kritisch bewerten;
  • Strichaufzählung
    können das Suchtpotenzial unterschiedlicher Suchtmittel einschätzen und Vermeidungsstrategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Aufklärungsmaßnahmen und Information im öffentlichen Bereich zum Thema Gesundheit zu nutzen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsvorsorge zu nutzen und exemplarisch Maßnahmen zu entwickeln;
  • Strichaufzählung
    können Infektionskrankheiten nennen;
  • Strichaufzählung
    können ökologische Zusammenhänge beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder und jedes Einzelnen im Hinblick auf die Umwelt begründen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Sensorik.

Alkoholfreie, alkaloidhaltige und alkoholische Getränke.

Gefahren des Alkohols.

Ernährungsverhalten.

Gesundheit:

Public Health und betriebliche Gesundheitsförderung.

Gesundheit am Arbeitsplatz und Gesundheitstraining.

Sucht und Suchtprävention.

Infektionskrankheiten.

Ökologie:

Umwelthygiene.

Ökologische Grundlagen und Zusammenhänge.

4.2 KÜCHE, SERVICE UND BETRIEBSORGANISATION

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung einer professionellen Einstellung zur Dienstleistung begründen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen;
  • Strichaufzählung
    die Berufsbilder im Gastgewerbe beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie entsprechend umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung erklären und diese unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer und ökologischer Erfordernisse praktisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Warenbewirtschaftung praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Servicegrundtechniken und einfache Servierabläufe unter Anleitung fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Umgangsformen mit dem Gast anwenden;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Gästebetreuung nennen und diese fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    saisonale, regionale und internationale Einflüsse in der Küche erläutern;
  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsbewusst mit Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen.

Lehrstoff:

Küche

Grundlagen:

Erscheinungsbild, Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis.

Abfallbewirtschaftung.

Küchenmanagement:

Warenbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Küchenausstattung, Grundinventar und Standardgeräte.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden.

Portionieren und Anrichten.

Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche.

Restaurant

Grundlagen:

Erscheinungsbild, Hygienemaßnahmen, Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Mahlzeiten des Tages.

Servicevorbereitung:

Raumvorbereitung, Tisch- und Serviceinventar, Mise en place, Gedeckarten.

Decken des Tisches.

Servicetechniken und -abläufe.

Tragetechnik. Einfache Serviceabläufe.

Servierregeln.

Getränke und Getränkeservice.

Betriebsorganisation

Berufsbilder im Gastgewerbe.

Gast und Gastlichkeit.

Ergonomie.

Verpflegungsbetriebe.

Arbeitsorganisation.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchen- und Restaurantbetriebes beschreiben;
  • Strichaufzählung
    in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    das Inventar und die Geräte der Küche fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Küchentechnik und Speisenzubereitung unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer und ökologischer Erfordernisse anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit den vielfältigen Angeboten des Marktes kritisch und verantwortungsbewusst umgehen;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern;
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken und Servierabläufe im Restaurant vom Empfang bis zur Verabschiedung durchführen;
  • Strichaufzählung
    eine professionelle Gästebetreuung durchführen;
  • Strichaufzählung
    wertschätzend und situationsgerecht mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    bei der Planung, Organisation und Durchführung gastronomischer Veranstaltungen mitwirken.

Lehrstoff:

Küche

Küchenmanagement:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb, IT-unterstützte Speiseplanerstellung.

Mengenerstellung.

Gute Hygienepraxis.

Küchenbrigade.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Abläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Zubereitungen und Garmethoden.

Portionieren und Anrichten.

Nationale Küchen.

Speisenausgabesysteme.

Restaurant

Servierbrigaden und -systeme, Bonier- und Abrechnungssysteme.

Speise- und Getränkekarten.

Tischoptik.

Arbeitsorganisation.

Arbeits- und Servierabläufe:

Servierarten.

Menüzusammenstellung.

Buffetarten.

Bankettservice.

Menüservice.

Grundlagen der Gästebetreuung.

Gast und Gastlichkeit.

Getränke:

Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Aperitif und Digestif.

Betriebsorganisation

Betriebliche Ablauf- und Aufbauorganisation.

Ökologische Betriebsführung.

Veranstaltungsmanagement.

Trends in der Gastronomie.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

C. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

D. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt D Ziffer eins

2. Religion

Wie Abschnitt römisch fünf

3. Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Schlagworte

Unterrichtsgestaltung, Zimmerbuchung, Luftreinhaltung, Bürokommunikation, Datensicherheit, Auskunftsform, Lebensmittelkennzeichnung, Serviceablauf, Qualitätskontrolle, Serviersystem, Informationstechnologie, Theoriewissen, Arbeitsbereich, Lebensraum, Bedarfssituation, Wunschvorstellung, Lehrerinnenwochenstunde, Bildungsaufgabe, Lehrziel, Lernmöglichkeit, Entfaltungsmöglichkeit, Wiederholungsphase, Präsentationskompetenz, Expertinnenwissen, Lernprozess, Wissenserwerb, Einzelarbeit, Sprachrichtigkeit, Berufswelt, Printmedien, Alltagstext, Familienrecht, Zivilrecht, Grundrecht, Eigenwahrnehmung, Darstellungsaufgabe, Hörerlebnis, Lohnzettel, Gewinnrechnung, Kassabuch, Arbeitnehmerinnenschutz, Ernährungsverhalten, Esskultur, Tischinventar, Küchenbetrieb, Boniersystem, Speisekarte, Ablauforganisation

Im RIS seit

27.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2026

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40219821

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