der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien, ABl. L Nr. 147 vom 31.05.2001 S. 1, hinsichtlich der Überwachung von Scrapie und zur Aufrechterhaltung und allenfalls Wiedererlangung des Status vernachlässigbares Risiko für klassische Scrapie sowieder Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 999 aus 2001, mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien, ABl. L Nr. 147 vom 31.05.2001 S. 1, hinsichtlich der Überwachung von Scrapie und zur Aufrechterhaltung und allenfalls Wiedererlangung des Status vernachlässigbares Risiko für klassische Scrapie sowie