der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 999 aus 2001, mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien, ABl. L Nr. 147 vom 31.05.2001 S. 1, hinsichtlich der Überwachung von Scrapie und zur Aufrechterhaltung und allenfalls Wiedererlangung des Status vernachlässigbares Risiko für klassische Scrapie sowie