Bundesrecht konsolidiert

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Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2015 § 1

Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2015

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 307/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

16.10.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt von km 73,05 bis km 67,09 der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt.

Im RIS seit

19.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2015

Gesetzesnummer

20009312

Dokumentnummer

NOR40175338

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