Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

16.10.2015

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt von km 73,05 bis km 67,09 der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt.