Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2015
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2015,
Paragraph eins
16.10.2015
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt von km 73,05 bis km 67,09 der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt.