Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Versicherungsunternehmen-Aktuarsberichtsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2016
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
VU-AktBV
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Beachte
Ist erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden (vgl. § 5).
Text
Form der Übermittlung
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Der Aktuarsbericht ist der FMA im vom Unternehmen Adobe Systems entwickelten Portable Document Format (PDF) auf elektronischem Wege zu übermitteln. Das PDF-Dokument ist ohne Einschränkung der Funktionalität zu übermitteln.
(2)Absatz 2,Der Bestätigungsvermerk gemäß § 3 Abs. 3 Posten 3. ist vom Aktuar zu unterzeichnen und der FMA in eingescannter Form zu übermitteln.Der Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Posten 3. ist vom Aktuar zu unterzeichnen und der FMA in eingescannter Form zu übermitteln.
Im RIS seit
12.10.2015
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2015
Gesetzesnummer
20009302
Dokumentnummer
NOR40175137