Kurztitel

Versicherungsunternehmen-Aktuarsberichtsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2016

Beachte

Ist erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden vergleiche Paragraph 5,).

Text

Form der Übermittlung

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Der Aktuarsbericht ist der FMA im vom Unternehmen Adobe Systems entwickelten Portable Document Format (PDF) auf elektronischem Wege zu übermitteln. Das PDF-Dokument ist ohne Einschränkung der Funktionalität zu übermitteln.
  2. Absatz 2,Der Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Posten 3. ist vom Aktuar zu unterzeichnen und der FMA in eingescannter Form zu übermitteln.