Bundesrecht konsolidiert

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Feststellung des Bedarfs an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Feststellung des Bedarfs an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 290/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2015

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Titel

Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung des Bedarfs an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden
StF: BGBl. II Nr. 290/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Artikel 2, Absatz 2, des Bundesverfassungsgesetzes über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2015,, wird festgestellt:

Im RIS seit

06.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2015

Gesetzesnummer

20009293

Dokumentnummer

NOR40174997

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