Kurztitel

Feststellung des Bedarfs an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2015,

Inkrafttretensdatum

01.10.2015

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung des Bedarfs an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden

StF: BGBl. II Nr. 290/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Artikel 2, Absatz 2, des Bundesverfassungsgesetzes über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2015,, wird festgestellt: