Feststellung des Bedarfs an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2015,
01.10.2015
31.12.2018
Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung des Bedarfs an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden
StF: BGBl. II Nr. 290/2015
Auf Grund des Artikel 2, Absatz 2, des Bundesverfassungsgesetzes über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2015,, wird festgestellt: