Bundesrecht konsolidiert

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Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 Anl. 3

Kurztitel

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 280/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 3

Inkrafttretensdatum

29.09.2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ASV 2015

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

ANLAGE römisch drei

LISTE DER SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE

1. Verriegelungseinrichtungen der Fahrschachttüren;

2. Einrichtungen gemäß Anlage römisch eins Nummer 3.2, die einen Fall oder unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbs verhindern;

3. Geschwindigkeitsbegrenzer;

4. a) energiespeichernde Puffer

  1. Litera i
    mit nichtlinearer Kennlinie
  2. Sub-Litera, i, i
    oder mit Rücklaufdämpfung,

b) energieverzehrende Puffer;

5. Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Einrichtung zur Verhinderung eines Falls verwendet werden;

6. elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.

Im RIS seit

15.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2015

Gesetzesnummer

20009310

Dokumentnummer

NOR40175290

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