Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2015,
Anlage 3
29.09.2015
1. Verriegelungseinrichtungen der Fahrschachttüren;
2. Einrichtungen gemäß Anlage römisch eins Nummer 3.2, die einen Fall oder unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbs verhindern;
3. Geschwindigkeitsbegrenzer;
4. a) energiespeichernde Puffer
b) energieverzehrende Puffer;
5. Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Einrichtung zur Verhinderung eines Falls verwendet werden;
6. elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.