Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses § 1

Kurztitel

Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 199/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

17.07.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

39/06 Rechts- und Amtshilfe

Text

Paragraph eins,

Gemäß Artikel 44, des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (im Folgenden: Steuerabkommen) wird ein unabhängiger Prüfungsausschuss zur Durchführung der Kontrolle gemäß Artikel 43, des Steuerabkommens durch die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten gebildet.

Im RIS seit

20.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2015

Gesetzesnummer

20009225

Dokumentnummer

NOR40172339

Navigation im Suchergebnis