Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
17.07.2015
Außerkrafttretensdatum
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
§ 1.Paragraph eins,
Gemäß Art. 44 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (im Folgenden: Steuerabkommen) wird ein unabhängiger Prüfungsausschuss zur Durchführung der Kontrolle gemäß Art. 43 des Steuerabkommens durch die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten gebildet. Gemäß Artikel 44, des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (im Folgenden: Steuerabkommen) wird ein unabhängiger Prüfungsausschuss zur Durchführung der Kontrolle gemäß Artikel 43, des Steuerabkommens durch die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten gebildet.
Im RIS seit
20.07.2015
Zuletzt aktualisiert am
20.07.2015
Gesetzesnummer
20009225
Dokumentnummer
NOR40172339