Bundesrecht konsolidiert

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Erklärung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erklärung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 155/2015 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 187/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.05.2015

Außerkrafttretensdatum

31.05.2016

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 187/2016

Text

Inhalt der Satzung

Paragraph 2,

 

  1. Ziffer eins
    Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene

Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2015),

beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 247 aus 2015, hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 7. Mai 2015 kundgemacht,

wird zur Satzung erklärt.

  1. Ziffer 2
    Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
    • Strichaufzählung
      Paragraphen eins, und 2
    • Strichaufzählung
      Paragraph 17 a
    • Strichaufzählung
      Paragraph 31
    • Strichaufzählung
      Paragraph 34, mit Ausnahme des letzten Absatzes
  2. Ziffer 3
    Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2015 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins,) ersetzt.

Im RIS seit

23.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2016

Gesetzesnummer

20009201

Dokumentnummer

NOR40171350

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