Kurztitel
Erklärung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 155/2015 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 187/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 155 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2016,
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 187/2016materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2016,
Text
Inhalt der Satzung
Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2015),
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 247/2015 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 7. Mai 2015 kundgemacht,beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 247 aus 2015, hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 7. Mai 2015 kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
§§ 1 und 2Paragraphen eins, und 2
§ 34 mit Ausnahme des letzten AbsatzesParagraph 34, mit Ausnahme des letzten Absatzes
Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2015 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2015 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins,) ersetzt.