Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung S 6 Bruck-Oberaich
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
12.06.2015
Außerkrafttretensdatum
03.07.2015
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der Abschnitt zwischen km 79,84 und km 82,40 der Richtungsfahrbahn Seebenstein der S 6 Semmering Schnellstraße festgelegt.
Im RIS seit
12.06.2015
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015
Gesetzesnummer
20009199
Dokumentnummer
NOR40171009