Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter/innen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.05.2015
Außerkrafttretensdatum
30.04.2016
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
materiell derogiert durch
BGBl. II Nr. 159/2016
Text
Heimarbeitstarif
für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter/innen
H 8/2015/VIII/38/6
Geltungsbereich
Räumlich: für das Bundesland Niederösterreich, politischer Bezirk Gmünd.
Fachlich: für die Herstellung von Hülsen und ähnlichen Gegenständen aus Kunststoffen, zur Aufnahme von Lippen- oder Fettstiften und ähnlichen sowie von Pumpen, Spendern und Portionierern für Nahrungs- und Genussmittel aus Kunststoff wie z. B. Senf oder Ketchuppumpen.
Persönlich: für alle Auftraggeber/innen, die für die unter b) angeführten Arbeiten Heimarbeiter/innen beschäftigen.
Schlagworte
Lippenstift, Nahrungsmittel, Heimarbeiterin, Auftraggeberin
Im RIS seit
05.06.2015
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2016
Gesetzesnummer
20009193
Dokumentnummer
NOR40170939