Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren durch Heimarbeiter/innen § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren durch Heimarbeiter/innen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 137/2015 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 162/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.05.2015

Außerkrafttretensdatum

30.04.2016

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 162/2016

Text

Entgelte

Paragraph 2,

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 7,82 € zu berechnen.

Im RIS seit

05.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2016

Gesetzesnummer

20009188

Dokumentnummer

NOR40170912

Navigation im Suchergebnis