Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren durch Heimarbeiter/innen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 2016,
Paragraph 2
01.05.2015
30.04.2016
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 2016,
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 7,82 € zu berechnen.