(2)Absatz 2,Für Betriebe die dem Fachverband der Holz verarbeitenden Industrie angehören, ist der Kollektivvertrag für die Holz verarbeitende Industrie, gemäß Lohngruppe V mit einem Stundenlohn von 9,86 € zu berechnen.Für Betriebe die dem Fachverband der Holz verarbeitenden Industrie angehören, ist der Kollektivvertrag für die Holz verarbeitende Industrie, gemäß Lohngruppe römisch fünf mit einem Stundenlohn von 9,86 € zu berechnen.