Bundesrecht konsolidiert

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Reinigungstechnik-Ausbildungsordnung § 1

Kurztitel

Reinigungstechnik-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 126/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.06.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Lehrberuf Reinigungstechnik

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Reinigungstechnik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Reinigungstechniker oder Reinigungstechnikerin) zu bezeichnen.

Im RIS seit

01.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2015

Gesetzesnummer

20009169

Dokumentnummer

NOR40170607

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