Kurztitel

Reinigungstechnik-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 126 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.06.2015

Text

Lehrberuf Reinigungstechnik

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Reinigungstechnik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Reinigungstechniker oder Reinigungstechnikerin) zu bezeichnen.