Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung gemäß § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.03.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Aufbereitung der Verwaltungsakten
§ 3.Paragraph 3,
Der Bundesminister für Inneres bereitet den Verwaltungsakt unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen gemäß § 2 Abs. 4 beschlussreif auf und erstellt für die Beschlussfassung der Bundesregierung eine entsprechend begründete Empfehlung. Der Bundesminister für Inneres bereitet den Verwaltungsakt unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen gemäß Paragraph 2, Absatz 4, beschlussreif auf und erstellt für die Beschlussfassung der Bundesregierung eine entsprechend begründete Empfehlung.
Im RIS seit
04.03.2014
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2014
Gesetzesnummer
20008783
Dokumentnummer
NOR40161378