Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung gemäß Paragraph 10, Absatz 6, des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 39 aus 2014,
Paragraph 3
01.03.2014
Der Bundesminister für Inneres bereitet den Verwaltungsakt unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen gemäß Paragraph 2, Absatz 4, beschlussreif auf und erstellt für die Beschlussfassung der Bundesregierung eine entsprechend begründete Empfehlung.