Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Durchführung des automatischen Informationsaustausches
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
24.12.2014
Außerkrafttretensdatum
30.12.2025
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Beachte
Ist ab dem 1. Jänner 2015 anwendbar und bezieht sich auf Informationen, die Besteuerungszeiträume ab dem 1. Jänner 2014 betreffen (vgl. § 3).
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die Übermittlung der Informationen erfolgt auf elektronischem Wege entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1156/2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Artikeln der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, ABl. Nr. L 335 vom 07.12.2012 S. 42, in der geltenden Fassung. Die Übermittlung der Informationen erfolgt auf elektronischem Wege entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1156 aus 2012, zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Artikeln der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, Amtsblatt Nummer L 335 vom 07.12.2012 Seite 42, in der geltenden Fassung.
Im RIS seit
05.01.2015
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2026
Gesetzesnummer
20009042
Dokumentnummer
NOR40167210