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Postbus-Wendezeiten-Pauschalvergütungs-Verordnung 2015 § 1

Kurztitel

Postbus-Wendezeiten-Pauschalvergütungs-Verordnung 2015

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 319/2014

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/02 Gehaltsgesetz 1956
91/02 Post

Text

Paragraph eins, Verlängerung des Dienstplans um die Wendezeiten

  1. Absatz eins,Der Dienstplan der Lenker der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft umfasst eine verlängerte Wochendienstzeit im Sinne des Paragraph 48, Absatz 6, BDG. Die verlängerte Wochendienstzeit umfasst eine Wochendienstzeit, die um die Wendezeiten nach Maßgabe des Paragraph 2, länger ist als die in Paragraph 48, Absatz 2 und Absatz 4, BDG vorgesehene Wochendienstzeit.
  2. Absatz 2,Wendezeit im Sinne des Absatz eins, ist die Zeit zwischen der Ankunft an der Zielhaltestelle und der Abfahrt von dieser Haltestelle. Keine Wendezeit liegt vor, wenn die Weiter(Rück)fahrt von der Zielhaltestelle erst nach Inanspruchnahme einer Ruhezeit erfolgt. Der Dienst gilt im solchen Fall mit dem Erreichen der Zielhaltestelle als beendet.

Im RIS seit

02.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2014

Gesetzesnummer

20009013

Dokumentnummer

NOR40166122

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