(1)Absatz eins,Der Dienstplan der Lenker der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft umfasst eine verlängerte Wochendienstzeit im Sinne des § 48 Abs. 6 BDG. Die verlängerte Wochendienstzeit umfasst eine Wochendienstzeit, die um die Wendezeiten nach Maßgabe des § 2 länger ist als die in § 48 Abs. 2 und Abs. 4 BDG vorgesehene Wochendienstzeit.Der Dienstplan der Lenker der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft umfasst eine verlängerte Wochendienstzeit im Sinne des Paragraph 48, Absatz 6, BDG. Die verlängerte Wochendienstzeit umfasst eine Wochendienstzeit, die um die Wendezeiten nach Maßgabe des Paragraph 2, länger ist als die in Paragraph 48, Absatz 2 und Absatz 4, BDG vorgesehene Wochendienstzeit.