Bundesrecht konsolidiert

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Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2015 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2015

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 300/2014

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.11.2014

Außerkrafttretensdatum

31.12.2015

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Titel

Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2015
StF: BGBl. II Nr. 300/2014

Im RIS seit

03.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2014

Gesetzesnummer

20008993

Dokumentnummer

NOR40165969

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