Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2015
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2014,
22.11.2014
31.12.2015
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2015
StF: BGBl. II Nr. 300/2014