Kurztitel

Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2014,

Inkrafttretensdatum

22.11.2014

Außerkrafttretensdatum

31.12.2015

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2015

StF: BGBl. II Nr. 300/2014