Bundesrecht konsolidiert

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Section Control-Messstreckenverordnung Weibern-Haag 2014 § 1

Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Weibern-Haag 2014

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 282/2014

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

11.11.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen jeweils der Abschnitt zwischen km 37,6 und km 41,8 der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreis Autobahn festgelegt.

Im RIS seit

12.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2014

Gesetzesnummer

20008978

Dokumentnummer

NOR40165547

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