Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Weibern-Haag 2014

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

11.11.2014

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen jeweils der Abschnitt zwischen km 37,6 und km 41,8 der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreis Autobahn festgelegt.