Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Leistungsverrechnung für den IT-Betrieb des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes § 2

Kurztitel

Leistungsverrechnung für den IT-Betrieb des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 77/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

23.03.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

LVRW-V

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Verrechnung der Leistungen des IT-Betriebes des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Der Betrieb der IT-Verfahren und der IT-Anwendungen des Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes ist den Organen der Haushaltsführung des Bundes nach Paragraph 5, Absatz eins, BHG 2013 - ausgenommen der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG), für die die Verrechnung nach Absatz 4, erfolgt - kostendeckend und anteilig zu verrechnen.
  2. Absatz 2,Die Verrechnung der Kosten der Leistungen der IT-Verfahren und der IT-Anwendungen des Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes hat insbesondere auf Basis der folgenden Kriterien zu erfolgen:

    Ziffer eins messbare und repräsentative Sachverhalte,

    Ziffer 2 Gewichtung der IT-Anwendungen und

    Ziffer 3 Intensität der Nutzung der IT-Anwendungen.

  3. Absatz 3,Die Verrechnung der Kosten der Leistungen in Bezug auf Schnittstellen, die für den Betrieb der IT-Verfahren und der IT-Anwendungen des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes eingerichtet sind, hat insbesondere auf Basis der folgenden Kriterien zu erfolgen:

    Ziffer eins Anzahl der Schnittstellen,

    Ziffer 2 Komplexität der Schnittstellen,

    Ziffer 3 Datenvolumen, welches über die Schnittstellen abgewickelt wird und

    Ziffer 4 Häufigkeit des Datentransfers an den Schnittstellen.

  4. Absatz 4,Die Verrechnung der Kosten der Leistungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von IT-Verfahren und IT-Anwendungen des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes durch die BHAG hat differenziert nach der Art und Anzahl der Anwender zu erfolgen.

Schlagworte

Haushaltswesen

Im RIS seit

25.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2013

Gesetzesnummer

20008349

Dokumentnummer

NOR40148822

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2013/77/P2/NOR40148822

Navigation im Suchergebnis