Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Leistungsverrechnung für den IT-Betrieb des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
23.03.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
LVRW-V
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Gegenstand und Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung regelt die näheren Bestimmungen der Verrechnung für den Betrieb der IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes.
(2)Absatz 2,Diese Verordnung gilt für die Organe der Haushaltsführung des Bundes nach § 5 Abs. 1 BHG 2013.Diese Verordnung gilt für die Organe der Haushaltsführung des Bundes nach Paragraph 5, Absatz eins, BHG 2013.
(3)Absatz 3,Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat eine Richtlinie über die Leistungsverrechnung für den IT-Betrieb des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes nach Abs. 1 zu erlassen. Bei Änderungen des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76/1986, sowie sonstigen Reorganisationen, die die Leistungsempfänger betreffen, ist die Richtlinie anzupassen.Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat eine Richtlinie über die Leistungsverrechnung für den IT-Betrieb des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes nach Absatz eins, zu erlassen. Bei Änderungen des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986,, sowie sonstigen Reorganisationen, die die Leistungsempfänger betreffen, ist die Richtlinie anzupassen.
Schlagworte
Haushaltswesen
Im RIS seit
25.03.2013
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2013
Gesetzesnummer
20008349
Dokumentnummer
NOR40148821