Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Parkraumüberwachung in Wien (Bund – Wien)
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
01.03.2013
Außerkrafttretensdatum
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Text
Artikel 2
Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit der Vertragsparteien auf dem Gebiet der Parkraumüberwachung in Wien. Die Vertragsparteien kommen überein, nach besten Kräften zur effizienten und kostenschonenden Parkraumüberwachung in Wien beizutragen. Das Land Wien überträgt die Überwachung der Kurzparkzonen der Landespolizeidirektion Wien.
Im RIS seit
04.03.2013
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
20008293
Dokumentnummer
NOR40148547