Parkraumüberwachung in Wien (Bund – Wien)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 66 aus 2013,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 2
01.03.2013
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit der Vertragsparteien auf dem Gebiet der Parkraumüberwachung in Wien. Die Vertragsparteien kommen überein, nach besten Kräften zur effizienten und kostenschonenden Parkraumüberwachung in Wien beizutragen. Das Land Wien überträgt die Überwachung der Kurzparkzonen der Landespolizeidirektion Wien.
17.01.2025
20008293
NOR40148547