(2)Absatz 2,Die Tafeln sind aus form- und witterungsbeständigem Material mit 2,1 cm breiter, rot-weiß-roter Umrandung im Format 60 x 50 cm herzustellen; eine Größenabweichung ist zulässig, soweit der Umfang des Textes oder dessen optischer Eindruck, die Lesbarkeit des Schriftbildes oder der zur Anbringung der Tafel zur Verfügung stehende Platz dies erfordern.