Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Kostenersatz
§ 6.Paragraph 6,
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat der Bundesanstalt den mit der Erhebung der Merkmale gemäß § 2 verbundenen Mehraufwand mit einem pauschalen Kostenersatz von 31 250 Euro spätestens nach Veröffentlichung der Hauptergebnisse abzugelten. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat der Bundesanstalt den mit der Erhebung der Merkmale gemäß Paragraph 2, verbundenen Mehraufwand mit einem pauschalen Kostenersatz von 31 250 Euro spätestens nach Veröffentlichung der Hauptergebnisse abzugelten.
Im RIS seit
07.01.2014
Zuletzt aktualisiert am
07.01.2014
Gesetzesnummer
20008724
Dokumentnummer
NOR40159326