Bundesrecht konsolidiert

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Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014 § 6

Kurztitel

Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 496/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Kostenersatz

Paragraph 6,

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat der Bundesanstalt den mit der Erhebung der Merkmale gemäß Paragraph 2, verbundenen Mehraufwand mit einem pauschalen Kostenersatz von 31 250 Euro spätestens nach Veröffentlichung der Hauptergebnisse abzugelten.

Im RIS seit

07.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2014

Gesetzesnummer

20008724

Dokumentnummer

NOR40159326

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