Kurztitel

Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 496 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Text

Kostenersatz

Paragraph 6,

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat der Bundesanstalt den mit der Erhebung der Merkmale gemäß Paragraph 2, verbundenen Mehraufwand mit einem pauschalen Kostenersatz von 31 250 Euro spätestens nach Veröffentlichung der Hauptergebnisse abzugelten.