Bundesrecht konsolidiert

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Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014 § 5

Kurztitel

Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 496/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Veröffentlichung

Paragraph 5,

Die Bundesanstalt hat die Hauptergebnisse der Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen bis 31. Dezember 2015 in druckbarer Form und unentgeltlich im Internet unter Beachtung von Paragraph 19, Absatz 2, Bundesstatistikgesetz 2000 zu veröffentlichen.

Im RIS seit

07.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2014

Gesetzesnummer

20008724

Dokumentnummer

NOR40159325

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