Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Veröffentlichung
§ 5.Paragraph 5,
Die Bundesanstalt hat die Hauptergebnisse der Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen bis 31. Dezember 2015 in druckbarer Form und unentgeltlich im Internet unter Beachtung von § 19 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz 2000 zu veröffentlichen. Die Bundesanstalt hat die Hauptergebnisse der Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen bis 31. Dezember 2015 in druckbarer Form und unentgeltlich im Internet unter Beachtung von Paragraph 19, Absatz 2, Bundesstatistikgesetz 2000 zu veröffentlichen.
Im RIS seit
07.01.2014
Zuletzt aktualisiert am
07.01.2014
Gesetzesnummer
20008724
Dokumentnummer
NOR40159325