Kurztitel

Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 496 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Text

Veröffentlichung

Paragraph 5,

Die Bundesanstalt hat die Hauptergebnisse der Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen bis 31. Dezember 2015 in druckbarer Form und unentgeltlich im Internet unter Beachtung von Paragraph 19, Absatz 2, Bundesstatistikgesetz 2000 zu veröffentlichen.