Bundesrecht konsolidiert

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Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014 § 1

Kurztitel

Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 496/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Erstellung der Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

Paragraph eins,

Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat im Jahr 2014 nach dieser Verordnung statistische Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten Statistiken über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen für das Kalenderjahr 2014 zu erstellen und zu veröffentlichen.

Im RIS seit

07.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2014

Gesetzesnummer

20008724

Dokumentnummer

NOR40159321

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