Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Erstellung der Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen
§ 1.Paragraph eins,
Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat im Jahr 2014 nach dieser Verordnung statistische Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten Statistiken über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen für das Kalenderjahr 2014 zu erstellen und zu veröffentlichen.
Im RIS seit
07.01.2014
Zuletzt aktualisiert am
07.01.2014
Gesetzesnummer
20008724
Dokumentnummer
NOR40159321