Kurztitel

Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 496 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Text

Erstellung der Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

Paragraph eins,

Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat im Jahr 2014 nach dieser Verordnung statistische Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten Statistiken über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen für das Kalenderjahr 2014 zu erstellen und zu veröffentlichen.