Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Prüfaktuar-Prüfberichtverordnung 2013
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
PAktPBV
Index
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Beachte
Ist erstmals auf den Prüfbericht über das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 11).
Text
Anwartschafts- und Leistungsberechtigte
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,In Kapitel 2 ist die Bestandsentwicklung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten vom Bilanzstichtag des Vorjahres bis zum aktuellen Bilanzstichtag detailliert darzustellen. Die Bestandsentwicklung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten ist zumindest entsprechend der Gliederung gemäß Anlage 1 darzustellen.
(2)Absatz 2,Anwartschafts- und Leistungsberechtigte sind wie folgt zu unterscheiden:
Anwartschaftsberechtigte mit laufender Beitragszahlung;
Anwartschaftsberechtigte mit unverfallbaren Anwartschaften;
Invaliditätspensionisten;
(3)Absatz 3,Zugänge und Austritte sowie Übertritte zwischen den Personengruppen gemäß Abs. 2 sind anzugeben, wobei für Herkunft und Ziel außer den in Abs. 2 angeführten Untergliederungen folgende Aufgliederungen zu verwenden sind:Zugänge und Austritte sowie Übertritte zwischen den Personengruppen gemäß Absatz 2, sind anzugeben, wobei für Herkunft und Ziel außer den in Absatz 2, angeführten Untergliederungen folgende Aufgliederungen zu verwenden sind:
Übergang in(von) eine(r) andere(n) Veranlagungs- und Risikogemeinschaft;
(4)Absatz 4,Die Inanspruchnahme von Wechselmöglichkeiten gemäß § 12 Abs. 7 Z 2 PKG in eine andere VRG oder Sub-VG ist entsprechend der Gliederung gemäß Anlage 4 darzustellen.Die Inanspruchnahme von Wechselmöglichkeiten gemäß Paragraph 12, Absatz 7, Ziffer 2, PKG in eine andere VRG oder Sub-VG ist entsprechend der Gliederung gemäß Anlage 4 darzustellen.
Schlagworte
Anwartschaftsberechtigter, Veranlagungsgemeinschaft
Im RIS seit
18.12.2013
Zuletzt aktualisiert am
07.11.2024
Gesetzesnummer
20008701
Dokumentnummer
NOR40158866